Wände streichen macht Spass und das Endergebnis erfreut dich und deine Umgebung! ABER, darfst du überhaupt deine Wände bei dir Zuhause anstreichen? Bevor du mit dem Streichen startest, solltest du dir über die folgenden Dinge Gedanken machen:
Rechtliche Grundlage
Gemäss Obligationenrecht Art. 260a ist der Mieter nur berechtigt, eine Erneuerung oder Anpassung in der Wohnung vorzunehmen, wenn der Vermieter dieser schriftlich zugestimmt hat. Die Wiederherstellung des vorherigen Zustandes kann dabei nur verlangt werden, wenn dies auch zuvor schriftlich vereinbart wurde.
Falls dein Vermieter oder die Verwaltung beim Einzug nicht bereits etwas über das Streichen gesagt hat, rate ich dir, diese direkt anzufragen. Frage sie, ob das Streichen in deiner Wohnung überhaupt erlaubt ist. Wichtig: falls sie nicht von alleine darauf kommen, teile ihnen mit, dass du gerne eine schriftliche Bestätigung hättest.
Persönlich hatte ich immer das Glück, dass das Streichen erlaubt war und auch in meinem Umfeld konnte ich schon einige Freunde beim Streichen ihrer Räume unterstützten. Meiner Erfahrung nach sind Vermieter in älteren Wohnungen und Wohngemeinschaften häufig lockerer in Bezug aufs Wände bemalen. In vielen Fällen stimmen die Vermieter ein und teilen dir mit, dass die Wände beim Auszug sicher wieder zurückgestrichen werden müssen. Falls du in einer befristeten Wohnung lebst, in welcher dein Zuhause sowieso bald total renoviert wird, hast du oftmals den Jackpot gewonnen, da die Wohnung meist einfach so zurückgelassen werden kann.
Wände zurückstreichen
Oftmals musst du vor dem Auszug die Wände wieder weiss zurückstreichen. Dies ist zwar aufwendig, aber sollte dennoch kein Grund darstellen, es nicht zu tun. Folgende Punkte solltest du jedoch beim Zurückstreichen bedenken:
- 2 x mit Weiss drüber streichen. Ich kann dir jetzt schon sagen, dass einmal nicht reicht. Einerseits weil die Farbe wahrscheinlich nicht gleichmässig deckend ist und zweitens weil häufig der Farbton noch leicht hindurchschimmert.
- Informier dich welches Weiss in eurer Wohnung bereits verwendet wurde. Es klingt komisch, aber es gibt ganz viele verschiedene Weisstönte und es fällt definitiv auf, wenn du das falsche Weiss verwendest – musste diese Erfahrung leider auch schon machen.
- Falls du nicht sauber gearbeitet hast oder das Endergebnis nicht zufriedenstellend ist, kann es sein, dass die Verwaltung die Wand von einem Maler gestrichen haben möchte. Die Kosten in diesem Fall wirst höchstwahrscheinlich du bezahlen müssen.
Das klingt jetzt alles etwas schlimmer, als es in Wirklichkeit ist. Dieser Blogbeitrag sollte dich nicht vom Streichen abhalten, sondern vielmehr das Bewusstsein dafür schaffen, was du vor dem Streichen abklären musst und mit welchem Aufwand du zu rechnen hast. Sich gut informieren und eine gute Planung spart Zeit, Geld und Nerven!
→ Möchtest du deine Wände immer noch streichen? Du weißt aber noch nicht, ob du das darfst? Dann frag jetzt deinen Vermieter an!
Bist du motiviert und hast das i.O. deines Vermieters? Dann hol dir hier die richtigen Inputs, bezüglich der passenden Farben und ihrer Wirkung!
Mehr Infos rund um’s Wände streichen findest du hier:
- DIY: Wandfarben und ihre Wirkung
- 5 Dinge die du beim Streichen bedenken sollst!
- Wände streichen: Wie du mit Ankleben deinem Zimmer mehr Charme verleihst
- Dein Spruch auf deinen 4 Wänden
- 3 kreative Hilfsmittel um deine Wände einzigartig zu gestalten!
- Moderner Ziegelstein – Effekt leicht gemalt!
- Aquarell Wandfarbe – Entdecke die Künstlerin in dir!
Quellen:
Hallo Roxanne! Bevor man loslegt, ist die rechtliche Lage & andere mögliche “Problemfelder” sicherlich zu klären. Deshalb finde ich deinen Beitrag richtig sinnvoll. Freue mich auf weitere Posts von dir. Ich habe zwar nicht vor demnächst zu streichen – falls ich dies aber vorhätte, weiss ich wo anklopfen, bezüglich Tipps und Tricks ;).
Hallo Prashika,
Danke für dein Feedback. Wie du sagst, ist es wirklich wichtig, sich zuerst Gedanken zu machen, ob das Streichen rechtlich überhaupt erlaubt ist.
Ich hoffe dass ich dich mit meinen Posts, evtl. doch noch motivieren kann, deinen Wänden etwas Farbe zu geben. 😉
Liebe Roxane
Spannender Beitrag, danke für deine Inputs. Ich habe die Frage, ob ich in meiner Wohnung streichen darf, ganz vorbildlich mit meiner Vermieterin abgeklärt. Sie ist leider nicht begeistert davon.
Wie kann man sonst noch Farbe in die Wohnung bringen? Ein Blogbeitrag mit deinen Ideen dazu fände ich sehr spannend.
Vielen Dank und liebe Grüsse
Sandra
Hallo Sandra,
Vielen Dank für dein Feedback. Das ist natürlich schade, dass die Vermieterin eine Farbveränderung in der Wohnung ablehnt. Aber finde es super, dass du dir bereits im Voraus Gedanken dazu gemacht und das Ganze abgeklärt hast.
Ich werde schauen, ob ich noch einen Blogbeitrag über alternative DIY Wandveränderungs-Möglichkeiten machen kann, damit auch farbenfrohe Menschen wie du, auf Ihre Kosten kommen. 🙂
Liebe Grüsse
Roxane
Deine Inputs bezüglich dem Zurückstreichen von Wänden sind wirklich wichtig, danke dafür! Bin gespannt auf deine nächsten Beiträge 🙂
Danke Livia für dein Feedback! Das freut mich dass ich dir mithilfe von meinen Erfahrungen hilfreiche Inputs liefern konnte.:)