Auszug, Umzug, Mieter zieht aus mit gepacktem Umzugswagen

Kündigung der Miete – Was ist zu beachten

Unsere Reise durch den Mietdschugel nähert sich dem Ende zu. In diesem Blogbeitrag befassen wir uns mit dem Ende eines Mietverhältnisses: der Kündigung. Ob du planst, deine Wohnung zu kündigen, oder eine Kündigung von deinem Vermieter erhalten hast – dieser Beitrag bietet dir praxisnahe Lösungen und wertvolle Tipps, um dich sicher durch den Kündigungsprozess zu navigieren. Mit den hier bereitgestellten Informationen und Ratschlägen kannst du dich effektiv vor unerwarteten Schwierigkeiten schützen und sicherstellen, dass deine Interessen gewahrt bleiben. Ziel ist es, dich sicher durch den Prozess zu führen, damit du vor unerwarteten Schwierigkeiten geschützt bist und deine Interessen effektiv vertreten kannst.

Grundlagen der Kündigung:

Die Kündigung eines Mietvertrags kann auf unterschiedliche Weisen erfolgen. Ob es sich um eine ordentliche, eine ausserordentliche oder eine fristlose Kündigung handelt, jeder Typ folgt spezifischen Regeln und Fristen. Bei einer ordentlichen Kündigung beispielsweise müssen die im Mietvertrag festgelegten Fristen und Termine eingehalten werden. Diese Kündigungsart ist in der Regel am häufigsten anzutreffen. Doch es gibt auch Situationen, in denen eine ausserordentliche oder gar eine fristlose Kündigung in Betracht gezogen wird. Dies ist meist der Fall bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen oder in besonderen Notfällen.

Ordentliche Kündigung

Hierbei müssen die im Mietvertrag festgelegten Kündigungsfristen und -termine eingehalten werden. Bei Wohnungen beträgt die Kündigungsfrist in der Regel mindestens drei Monate.

Ausserordentliche Kündigung

Diese kann unter bestimmten Umständen erfolgen, wie beispielsweise bei schwerwiegenden Vertragsverstössen oder in bestimmten Notfällen. Wenn du ausserhalb der im Mietvertrag festgelegten Fristen ausziehen möchtest, musst du dich um Kandidat:innen für die Nachmiete kümmern. Obwohl gesetzlich nur die Vorstellung eines Nachmieters erforderlich ist, rät der Mieterinnen- und Mieterverband (MV) dazu, dem Vermieter mehrere potenzielle Nachmieter vorzuschlagen. Dies ist ratsam, da Interessenten sich manchmal noch vor Vertragsabschluss zurückziehen. Alle Interessenten, die bereit sind, die Wohnung zu den bestehenden Konditionen zu übernehmen, sollten ein Meldeformular für Nachmieter ausfüllen. Dieses Formular – entweder vom MV oder vom Vermieter bereitgestellt – sollte zusammen mit einem Anschreiben und möglichst mit Betreibungsregisterauszügen per Einschreiben an den Vermieter gesendet werden. Bewahre stets Kopien dieser Unterlagen und die Postquittung auf. Informiere den Vermieter auch darüber, ab wann die Nachmieter die Wohnung beziehen möchten. Bedenke, dass der Vermieter je nach Umständen 14 bis 30 Tage Zeit hat, um die vorgeschlagenen Nachmieter zu prüfen.

Fristlose Kündigung

Diese Form der Kündigung ist nur in Ausnahmefällen möglich, beispielsweise bei schweren Pflichtverletzungen. Ob ein Mangel eine sofortige Kündigung rechtfertigt, ist oft nicht klar definiert und kann als Einzelfall betrachtet werden. Wenn du als Mieter:in in einer solchen Situation vorschnell eine fristlose Kündigung aussprichst, besteht das Risiko, dass der Vermieter dies nicht anerkennt und stattdessen die Mietzahlungen bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin gerichtlich durchsetzt. Eine oft bessere Strategie ist es, mit dem Vermieter zu verhandeln. Du könntest ihm vorschlagen, die fristlose Kündigung zu akzeptieren, indem du darauf hinweist, dass du andernfalls eine deutliche Mietminderung fordern und eventuell die Miete hinterlegen würdest, um Druck aufzubauen. Ebenfalls könntest du einen Kompromiss vorschlagen, indem du auf eine rückwirkende Mietminderung verzichtest, falls der Vermieter im Gegenzug deine fristlose Kündigung akzeptiert.

Rechte und Pflichten bei der Kündigung

Als Mieter:in solltest du folgendes beachten:

  • Kündigung eingeschrieben versenden: Eine Kündigung sollte immer schriftlich und per Einschreiben erfolgen.
  • Unterschrift aller Vertragsparteien: Bei einem gemeinsamen Mietvertrag müssen alle Parteien die Kündigung unterschreiben. Bei verheirateten oder in eingetragener Partnerschaft lebenden Paaren muss die Kündigung von beiden Partnern unterzeichnet werden.
  • Beachtung der Fristen: Die Kündigung muss rechtzeitig erfolgen, damit sie zum gewünschten Termin wirksam wird.

Gründe für eine Vermieterkündigung

Vermieter:innen können aus verschiedenen Gründen kündigen. Dazu gehören beispielsweise Eigenbedarf, wirtschaftliche Verwertung der Immobilie oder Vertragsverstösse seitens der Mieter:innen. Das schweizerische Mietrecht erlaubt es Vermieter:innen grundsätzlich, aus beliebigen Gründen zu kündigen, solange die gesetzlichen Fristen und Formalitäten eingehalten werden. Doch jede Kündigung kann angefochten werden, wenn sie als missbräuchlich gilt.

Zusätzliche Ressourcen und Unterstützung

Der Mieterinnen- und Mieterverband bietet umfassende Beratung und Unterstützung bei Unklarheiten oder Streitigkeiten rund um die Kündigung. Nutze diese Ressourcen, um dich bestmöglich zu informieren und deine Rechte zu wahren.

Für weiterführende Informationen und Unterstützung stehen verschiedene Ressourcen zur Verfügung:

  • Mieterinnen- und Mieterverband: Hier erhältst du rechtliche Beratung und Unterstützung bei Unklarheiten oder Streitigkeiten.
  • Schlichtungsbehörden: Hier wird versucht eine Streitg- oder Uneinigkeit aussergerichtlich zu lösen und sich im idealfall zu einigen. Schlichtungen werden von Steuergeldern finanziert und sind für beide Parteien kostenlos. Sie bieten eine Plattform für die Beilegung von Konflikten zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen.

Zusammenfassung

Die Kündigung eines Mietvertrags bedarf sorgfältiger Planung und Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen. Dieser Blogbeitrag sollte dir als Leitfaden dienen, um dich sicher durch diesen Prozess zu führen. Bei Fragen oder Unsicherheiten, zögere nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen und deine Interessen aktiv zu vertreten.

Hast du noch fragen zum Thema Mietkündigung? Schreib sie gerne in die Kommentare und falls du eine besondere Situation hast oder dich einfach schlau machen möchtest, hier gibt es jede Menge Material zum Thema.

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Saralena

Ich bin Saralena Rolli, zuständig für Marketing- und Kommunikation beim Mieterinnen- & Mieterverband des Kantons Bern. Derzeit studiere ich im Master Business Administration mit Schwerpunkt auf Online Business und Marketing an der Hochschule Luzern. Mit Leidenschaft für Wohnfragen und Fachwissen aus meiner beruflichen Erfahrung, biete ich Ihnen in dieser Blogserie Einblicke in das Mieten und Wohnen in der Schweiz. Bleiben Sie dran, um mehr über das Gebiet und die neuesten Entwicklungen zu erfahren. Gerne nehme ich Ihre Inputs und Fragen auf. ??✨

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4 thoughts on “Kündigung der Miete – Was ist zu beachten

  1. Liebe Saralena
    Vielen Dabk für diesen spannenden Beitrag. Ich habe sehr viel gelernt.

  2. Liebe Sara-Lena
    Erneut eine sehr spannender Artikel. Habe wieder vieles gelernt und die Zusammenfassung am Schluss finde ich super.

  3. Liebe Saralena, Ein umfassender Beitrag zur Mietkündigung! ?? Die Erläuterungen zu ordentlicher, ausserordentlicher und fristloser Kündigung sind hilfreich. ?? danke dir für die super Tipps ☺️!

    1. Liebe Stefanie, es freut mich zu hören, dass du meinen Beitrag zur Mietkündigung hilfreich fandest! Es ist mir ein Anliegen, dass die verschiedenen Arten der Kündigung – ordentlich, außerordentlich und fristlos – klar und verständlich erklärt werden, damit Mieter und Vermieter gleichermaßen informiert sind.

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