Die Antwort auf diese Frage lautet ganz klar: Ja!
Obwohl Du in der Schweiz bis zu einem jährlichen Umsatz von CHF 100’000 kein Unternehmen gründen und im Handelsregister registrieren musst, empfehle ich Dir es von Anfang an zu machen. Auf diese Weise ist es viel einfacher, Privates von Beruflichem zu trennen und ebenfalls alle notwendigen, unternehmerischen Aktivitäten zu meistern. Des Weiteren unterstützt ein Unternehmen, welches im Handelsregister registriert ist, Deine Vertrauenswürdigkeit. In der Schweiz kann jede Person, die über eine Aufenthaltsbewilligung sowie eine Arbeitsbewilligung verfügt, eine Firma gründen – unabhängig von der Nationalität! Doch welche Unternehmensart sollst Du wählen?
Einzelfirma
Eine Einzelfirma zu gründen, macht meiner Meinung nach für den Anfang am meisten Sinn, vor allem wenn Du, wie ich, das eBusiness alleine starten willst. Der Prozess für eine Einzelfirma zu gründen ist sehr einfach und kostengünstig. Du musst lediglich ein Formular ausfüllen – entweder beim Online-Schalter Easy Gov oder Du druckst das Formular Neueintragung Einzelfirma aus und gehst damit zum Handelsregisteramt Deines Wohnorts; in meinem Beispiel Stadt Bern. Beachte noch, dass Du Deine Unterschrift beglaubigen musst. Aus diesem Grund empfehle ich Dir, mit dem ausgefüllten Formular persönlich zum Handelsregisteramt zu gehen und gleichzeitig die Einzelfirma zu eröffnen sowie deine Unterschrift dort zu beglaubigen.
Firmennamen
Betreibst Du Dein Geschäft als Einzelfirma, muss der Firmennamen aus Deinem Familiennamen mit oder ohne Vornamen bestehen. Du darfst der Firma kein Zusatz beifügen, welcher ein Gesellschaftsverhältnis andeutet. Beispiel für einen Firmennamen wäre Meyer Mustermann Handel.
Kosten
Die Gründungskosten für eine Einzelfirma sowie Deiner Unterschriftenbeglaubigung direkt beim Handelsregisteramt belaufen sich auf insgesamt CHF 170.00 – CHF 120.00 für die Einzelfirma und CHF 50.00 für die Beglaubigung Deiner Unterschrift.
Umwandlung einer Einzelfirma in eine GmbH oder AG
Es ist möglich, eine Einzelfirma später in eine GmbH oder AG umzuwandeln oder besser gesagt, zu übertragen. Fabrizio N. Campanile, ein Schweizer Anwalt, sagte Folgendes in einem Interview:
“Eine im Handelsregister eingetragene Einzelfirma kann technisch betrachtet nicht in eine GmbH umgewandelt werden. Vielmehr bedarf es einer Vermögensübertragung nach Art. 69 ff. Fusionsgesetz (FusG), d.h. die Übertragung aller Aktiven und Passiven in eine GmbH.”
Hier findest Du weitere Informationen dazu.
Mein nächster Beitrag wird mein letzter Beitrag zu diesem Thema sein. Ich werde eine Zusammenfassung machen von den wichtigsten Empfehlungen, Tipps & Tricks. Lass mich daher bitte in den Kommentaren wissen, was Du von mir noch zu diesem Thema erfahren möchtest!
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Vielen Dank für deine hilfreichen Beiträge. Ich möchte demnächst mein Wissen umsetzen und durchstarten. Es wäre schön sich mit anderen Sellern aus der Schweiz austauschen zu können. Kennst du eine Plattform oder Facebook-Gruppe wo dies möglich ist? Ich habe bisher leider noch Keine gefunden.
Hallo Andrea, herzlichen Dank! Du hast recht, das fehlt noch! Leider habe ich auch nichts für Sellern aus der Schweiz gefunden. Auf Facebook gibt es einfach einen allgemeine Gruppe für Amazon Sellers, nicht aber für die Schweiz. Ich probiere eine Facebookgruppe für uns zu gründen und werde sie dann morgen in meinem letzten Beitrag posten. Du kannst auch gerne auf mich zukommen, damit wir uns austauschen können!
Guten Tag Denisa
Vorab, einen herzlichen Dank für diesen ausführlichen Beitrag, die sehr fundiert wie auch pregnant von Dir hier präsentiert ist.
Meine Fragestellungen:
1. Wenn man die Anmeldung bei Amazon vollzogen hat,
wie sieht es mit dem Geschäftskonto aus?
Ist eines Notwendig, wenn ja, eines aus der Schweiz
oder aus dem Deutschen Raum?
2. Die sogenannten EAN Nummern, wenn diese bestellt
sind, wohin werden Sie verschickt, zum Logistiker oder
zu mir in die Schweiz?
3. Ist es möglich deine Unterstützung auf diesem Wege
in Anspruch zu nehmen, natürlich gegen Ertrag und
Aufwand?
Freue mich auf ein Feedback.
Beste Grüsse
Bünyamin
Danke schon für alle Informationen. Momentan habe ich ein problem mit dem Zoll und ich weiss es nicht wie kann ich die Waren verzollen, wenn mein Firma in der Schweiz ist! Da schweiz nicht im EU ist, wird die ganze Verfahren schwierig. Wie würdest du mit diesem Problem umgehen?
Hallo Emmanuel! Danke Dir für die Frage. Ich nehme an, du möchtest nach Deutschland liefern? Du brauchst dafür eine Firma, welche dich in DE repräsentiert, jemanden den du die Vollmacht gibst. Als Empfänger der Lieferung wird dann diese Firma als Zwischenhändler (Endgültiger Empfänger wäre Amazon Marketplace) beim Zoll angezeigt und deine Schweizer Firma wird als Auftraggeber angezeigt. Das ist meines Wissens die einzige Möglichkeit für eine Schweizer Firma.
hallo Denisa ich würde gerne neu mit FBA Amazon anfangen. Würde gerne mit dir in Kontakt kommen da der Anfang sehr schwierig vorkommt. Würde gerne mich mit dir austauschen vielleicht hast du Tipps wie ich alles von Anfang an einigermassen fehlerlos Anmelden kann.
Grüsse Flo