Seitdem ich weiss, dass ich Zöliakie habe, hat sich meine Wahrnehmung auf die Welt der Lebensmittel verändert. Beim Einkaufen fühlte ich mich insbesondere zu Beginn wie eine Detektivin: recherchieren, fragen, analysieren. Die grosse Suche nach Gluten(-frei). Jede Verpackung musste studiert und die Zutatenliste gelesen werden. Inzwischen geht das ruckzuck. Für Nicht-Zölis oder Neu-Zölis ist dies jedoch sehr zeitintensiv. Daher habe ich mir etwas überlegt: Ich werde euch nachstehend nicht nur erklären, wie ihr glutenfreie Lebensmittel erkennt und was hinter der Bezeichnung «kann Spuren von Gluten enthalten» steckt, ich habe euch auch einen Mini-Guide erstellt. Mit diesem stelle ich euch eine Übersicht mit Begrifflichkeiten zur Verfügung, welche oft auf Zutatenlisten anzutreffen sind. Diese könnt ihr bei eurem nächsten glutenfreien Einkauf zur Hilfe ziehen.
Gluten sicher erkennen.
Der durchgestrichenen Ähre kann man vertrauen.
Wenn Freunde oder Familie für eine Zöli-Person einkaufen gehen, dann packen sie alles ein, das mit einer durchgestrichenen Ähre (Abb.1) gekennzeichnet ist. Denn dieses im Handel international bekannte Symbol zeichnet glutenfreie Spezialprodukte aus.
In der Schweiz ist die IG Zöliakie die Rechteinhaberin und im Besitz aller Verwendungsrechte. Wenn man also ein Produkt mit der durchgestrichenen Ähre verkaufen möchte, muss dieses zunächst von der IG Zöliakie kontrolliert werden. Im Rahmen eines Lizenzvertrags und unter bestimmten zu erfüllenden Auflagen vergibt sie dann die Zustimmung für die Verwendung des Glutenfrei-Symbols.
Hinweis: Auch wenn die IG Zöliakie die Zustimmung für die Verwendung des Glutenfrei-Symbols vergeben hat, führt sie weiterhin in regelmässigen Abständen Kontrollen in den Produktionsbetrieben durch.
Für Zölis braucht man aber nicht nur Produkte zu kaufen, welche durch das durchgestrichenen-Ähre-Symbol gekennzeichnet sind. Das Lesen der Zutatenliste zeigt, dass viele Lebensmittel von Natur aus bereits glutenfrei sind.
Zutatenliste lesen: Es gilt Kennzeichnungspflicht!
In der Schweiz sind die Lebensmittelhersteller verpflichtet, Allergene wie glutenhaltiges Getreide in der Zutatenliste eines Produktes aufzuführen. Seit 2016 müssen sie sogar besonders hervorgehoben werden. Beispielsweise durch Fettdruck (Weizenmehl) oder mit Grossbuchstaben (WEIZENstärke).
Hinweis: Auf der Zutatenliste von glutenhaltigen Produkten nicht nur auf das Wort Gluten achten, sondern auf das Vorkommen der Worte Dinkel, Gersten, Hafer, Roggen, Weizen etc.
Glutenhaltige Zutaten werden also hervorgehoben, aber was steckt denn hinter der Aussage «kann Spuren von Gluten enthalten»? Ist das Produkt glutenfrei oder nicht?
Was «kann Spuren von Gluten enthalten» eigentlich bedeutet.
Der Hinweis «kann Spuren von Gluten enthalten» löst immer wieder Verwirrung aus. Können wir Zölis Produkte mit Spurenhinweis nun essen oder nicht? Im Grunde: Ja. Für uns Zölis ist die Zutatenliste wichtig und diese endet mit der letzten Zutat und anschliessend einem Punkt. Wenn also auf der Zutatenliste keine glutenhaltige Zutaten aufgeführt sind, können wir Zölis das Produkt konsumieren. Aber…
Keine Regeln ohne Ausnahme.
Handelt es sich um ein gemahlenes Produkt wie beispielsweise Mehl oder Hirsenflocken, sollte man hier besser auf ein Produkt zurückgreifen, welches die durchgestrichene Ähre besitzt. Denn der Spurensatz bedeutet hier, dass glutenfreie und glutenhaltige Getreide in derselben Mühle gemahlen wurden. Solch eine Mühle so sauber zu kriegen, dass absolut kein Gluten-Partikel mehr vorhanden ist, ist ziemlich schwer.
Wenn euch das Ganze nun doch etwas kompliziert erscheint und ihr glaubt, euch das alles nicht merken zu können. Kein Problem: Ich habe euch den Mini-Guide «Gluten sicher erkennen» (eine Trifoldbroschüre) erstellt. Diesen könnt ihr ausdrucken, zusammenfalten und bei eurem nächsten Einkauf hinzuziehen.
Jetzt herunterladen: Der Mini-Guide «Gluten sicher erkennen»
Lasst mich wissen, ob die Übersicht hilfreich ist. Ich freue mich, von euch zu lesen.
Annina
Quellen:
Deutsche Zöliakie Gesellschaft e.V.