Willkommen zu meinem sechsten Beitrag im Blog zum neuen CO2-Gesetz, welches einer der Punkte bei der Abstimmung am 13. Juni 2021 sein wird. Es ist erwähnenswert, dass das Gesetz nicht völlig neu ist, sondern lediglich eine Verschärfung der Massnahmen darstellt. Das ursprüngliche CO2-Gesetz vom 8. Oktober 1999 trat am 1. Mai 2000 als Bundesgesetz zur Reduktion von CO2 in Kraft. Es wurde am 23. Dezember 2011 geändert und am 1. Januar 2013 ebenfalls überarbeitet [1]. Die neueste Version des Gesetzes wurde als Folge des Pariser Übereinkommens geschaffen, auf was ich im Folgenden näher eingehen werde.
Pariser Übereinkommen
Der internationale Kampf für den Klimaschutz begann bereits 1992 auf Initiative der Vereinten Nationen. So wurde 1997 das Kyoto-Protokoll verabschiedet, das sich vor allem an die Industrieländer richtete. Anschliessend folgte das Pariser Übereinkommen, das erste umfassende und rechtsverbindliche globale Abkommen zum Klimawandel, das auf der Pariser Klimakonferenz im Dezember 2015 geschlossen wurde. Das Abkommen wurde von 196 Ländern unterzeichnet, von denen bisher 188 die Ziele ratifiziert haben und sich damit völkerrechtlich zu deren Einhaltung verpflichtet haben. Offiziell ist das Übereinkommen am 4. November 2016 in Kraft getreten, wobei mindestens 55 Länder, die für mindestens 55 % der globalen Emissionen verantwortlich sind, Ratifizierungsurkunden hinterlegen müssen. Die Staaten einigten sich somit auf Folgendes [2]:
- Begrenzung der durchschnittlichen globalen Erwärmung auf deutlich unter 2 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau, wobei der maximale Temperaturanstieg bei 1,5 Grad Celsius liegen sollte.
- Die Staaten legen klare, nachvollziehbare und quantifizierbare Ziele für die Reduzierung der notwendigen Treibhausgasemissionen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt fest.
- Alle Staaten sind rechtlich verpflichtet, alle fünf Jahre das Emissionsreduktionsziel auf internationaler Ebene vorzulegen und zu erläutern.
Die Emissionsreduktionsziele der Schweiz
Die Schweiz hat 2017 auch das Pariser Klimaabkommen ratifiziert. Damit verpflichtet sie sich, die CO2-Emissionen bis 2030 um 50 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Die Schweizer Regierung hat daher am 1. Dezember 2017 eine Totalrevision des CO2-Gesetzes vorgeschlagen, um dieser Verpflichtung auf nationaler Ebene nachzukommen. Im Jahr 2018 wurde der Gesetzentwurf im Nationalrat jedoch mit 92 zu 60 Stimmen bei 43 Enthaltungen abgelehnt. Ein Jahr später wurden, zum Teil beeinflusst durch die Klimastreikbewegung, wieder härtere Massnahmen zur Diskussion gestellt. In den Schlussabstimmungen wurde das neue CO2-Gesetz am 25. September 2020 im Nationalrat mit 129 zu 59 Stimmen bei 8 Enthaltungen und im Ständerat mit 33 zu 5 Stimmen bei 6 Enthaltungen angenommen [3].
Verschiedene Verbände der Automobil-, Bau- und Ölindustrie reichten jedoch ihre Unterschriften gegen das CO2-Gesetz ein. Das Komitee reichte bei der Bundeskanzlei mehr als 110.000 Unterschriften für das Referendum ein, das Doppelte der erforderlichen 50.000 [4]. Folglich wird die Volksabstimmung über das CO2-Gesetz am 13. Juni 2021 stattfinden. Dadurch kannst du die weitere Vorgehensweise direkt beeinflussen. Dieses Gesetz ist, wie wir sehen können, nicht nur auf nationaler, sondern auch auf globaler Ebene wichtig. Indem du deine Stimme abgibst, trägst du also zur Zukunft unseres Planeten bei.
Freundliche Grüsse,
Anna
Quellen:
[1] 641.71/ Bundesgesetz über die Reduktion der CO2-Emissionen
[2] Eine offizielle Website der Europäischen Union
[3] Bundesamt für Umwelt BAFU
[4] SRF Schweizer Radio und Fernsehen