Mona Sieber ist als Kommunikationsverantwortliche in der Bundesverwaltung tätig und bloggt als Gastautorin aus dem Unterricht des CAS Design Management.
In den Medien ist ab und zu die irreführende Formulierung zu lesen, es sei eine „Marke patentiert“ worden. Das Patent gilt allgemeinsprachlich als Inbegriff des Immaterialgüterrechts. Juristisch gesehen sind für den Schutz des geistigen Eigentums jedoch Markenrechte, Designrechte, Patentrechte und Urheberrechte klar voneinander abzugrenzen.