Lässt sich eine Idee schützen?

Mona Sieber ist als Kommunikationsverantwortliche in der Bundesverwaltung tätig und bloggt als Gastautorin aus dem Unterricht des CAS Design Management.

In den Medien ist ab und zu die irreführende Formulierung zu lesen, es sei eine „Marke patentiert“ worden. Das Patent gilt allgemeinsprachlich als Inbegriff des Immaterialgüterrechts. Juristisch gesehen sind für den Schutz des geistigen Eigentums jedoch Markenrechte, Designrechte, Patentrechte und Urheberrechte klar voneinander abzugrenzen.

Ursprung von Schutzrechten seien meist wirtschaftliche Bedürfnisse, so Dozent Grüter. Eines der Hauptbedürfnisse im Design Management sei der Innovationsschutz, denn er sei zugleich Investitionsschutz.

Wer in der Schweiz geistiges Eigentum (Intellectual Property IP) schützen will, hat vier Möglichkeiten (vereinfacht beschrieben):

  • Die Marke (schützenswerte Namen, Logos u.ä.) ist das einzige „ewige“, alle 10 Jahre erneuerbare IP-Recht.
  • Der Schutz des Designs verlangt u.a. Eigenart in Form und Struktur und gilt für max. 25 Jahre.
  • Ein Patent setzt u.a. eine technische Erfindung voraus und gilt für max. 20 Jahre.
  • Das Urheberrecht, das u.a. Originalität eines Werkes verlangt, schützt 70 Jahre lang.

Grüter empfiehlt, die vier IP-Rechte zu kombinieren, denn „je mehr Netze aufgespannt seien, die im Streitfall vor Gericht potenziell schützend wirken, desto besser“. Sollten dennoch alle Stricke reissen, könne im Konfliktfall allenfalls ergänzend ein Verstoss gegen Treu und Glauben (Art. 2 ZGB) geltend gemacht werden. Das damit verbundene Lauterkeitsrecht (UWG; SR 241) sei daher eine Art „Aspirin der Juristen“, so Grüter augenzwinkernd. Es ermögliche dank Art. 5 UWG gelegentlich auch, eine Idee zu schützen, was ansonsten aber juristisch schwierig sei. So oder so – für eine erfolgreiche Rechtsdurchsetzung verlange das Lauterkeitsrecht ein ausgezeichnetes Gespür für implizite Botschaften, das heisst für „the story behind“. Wer mehr dazu wissen möchte, dem sei http://www.kommunikationsrecht.ch/ empfohlen.

Ueli Grüter, L.L.M., Rechtsanwalt, ist Partner bei Grüter Schneider & Partner AG (http://gsplaw.ch) und Schneider Feldmann AG (http://www.schneiderfeldmann.ch), zwei auf Immaterialgüterrecht und Wettbewerbsrecht spezialisierte Kanzleien, sowie Dozent für Immaterialgüterrecht und internationales Wirtschaftsrecht an der Hochschule Luzern. Ueli Grüter bloggt selbst auch: siehe https://gsplaw.ch/blog/ und https://twitter.com/juristenfutter.

Beitragsbild-Quelle: pexels.com

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