Der Datenschutzberatende als Freund und Helfer
Mit dem neuen Schweizer Datenschutzgesetz (DSG), das seit 1. September 2023 in Kraft ist, wurde auch der Begriff des „Datenschutzberatenden“ eingeführt. Diese Bezeichnung soll klar die Aufgabe dieser Funktion definieren, nämlich „beraten“. Und so hoffentlich das Image vom Thema Datenschutz aufpolieren.