Zuhause existiert kein Datenschutz!

Viele Personen würden der Aussage «Zuhause existiert kein Datenschutz» wohl zustimmen. Entspricht dies jedoch der Wahrheit?
Nein. Datenschutz gilt überall, auch zuhause. Wenn du deine vier Wände mittels Überwachungskameras vor Einbrechern schützen möchtest, ist es unverzichtbar, dass du datenschutzrechtliche Massnahmen einleitest. Welche Massnahmen das sind, erfährst du in diesem Blog.

Heutzutage finden die Überwachungskameras immer mehr Anwendung im privaten Umfeld. Sei dies als smarte Türsprechanlage mit Kamera, als Überwachungskamera im Vorgarten, auf Zufahrten oder im Wohnbereich. Sie sind aus dem Alltag kaum mehr wegzudenken.

Datenschutz gilt auch im privaten Bereich!

Nur die wenigsten Anwender von Überwachungskameras machen sich Gedanken über den Datenschutz und somit über die Privatsphäre der betroffenen Personen. Wie du in diesem Blog feststellen wirst, kann die Missachtung der Privatsphäre und des Datenschutzes folgenschwere Auswirkungen für die verantwortliche Person haben.

Aus diesem Grund ist es unerlässlich, sich mit folgenden Punkten auseinanderzusetzen:

Prinzipien der Rechtmässigkeit und Verhältnismässigkeit:
Damit du in deinem Zuhause oder auf deinem Grundstück eine Überwachungskamera einsetzen kannst, sind die Prinzipien der Rechtsmässigkeit und der Verhältnismässigkeit einzuhalten.

Die Verhältnismässigkeit gewährleistest du, indem du den Aufzeichnungsbereich auf dein Grundstück beschränkst. Weder das Grundstück deines Nachbars noch der öffentliche Raum sollte dabei gefilmt werden. Sollte dies nicht möglich sein, ist die folgende Rechtmässigkeit sicherzustellen:

  • Nachbargrundstück: Bei den betroffenen Personen muss eine Einwilligung eingeholt werden.
  • Öffentlicher Raum: Bei den kantonalen Behörden ist eine Erlaubnis einzuholen. Sollte diese ihr Einverständnis geben, ist die Überwachung durch ein Hinweisschild sichtbar zu kennzeichnen.

Zweckbindungsprinzip:
Das Prinzip gibt vor, dass die bearbeiteten Videodaten nur für den Schutz von Personen oder Sachen verwendet werden dürfen. Das Teilen deiner Videodateien auf den sozialen Medien entspricht nicht dem Zweck und ist somit nicht gestattet.

Technische und organisatorische Massnahmen (TOMs):
Mit den folgenden datenschutzfreundlichen Voreinstellungen werden die Aufnahmen für den Verwendungszweck auf das nötigste beschränkt und somit die Personendaten geschützt:

  • Die Überwachungskameras verfügen über integrierte Privacy Filter. Dadurch werden die Gesichter der betroffenen Personen sowie die nicht benötigten Bereiche des aufgezeichneten Bildes unerkenntlich gemacht.
  • Eine andere technische Massnahme ist die Anwendung von Motion Detection. Dabei wird die Videosequenz erst aufgezeichnet, wenn sich eine Bewegung im vordefinierten Bereich der Überwachungskamera ereignet.
  • Die gespeicherten Videodaten werden mittels Zugriffsbeschränkung vor unbefugten geschützt.
  • Die Videodaten sollten in kürzester Zeit, in der Regel nach 24 Stunden, automatisch oder manuell gelöscht werden.

Erkennbares Hinweisschild nicht vergessen! (Bildquelle: Unsplash)

Hinweisschild:
Wie bereits erwähnt, musst du den Einsatz von Überwachungskameras für aussenstehende Personen erkennbar machen. Aus diesem Grund ist im Abdeckungsbereich der Kamera ein gut sichtbares Hinweisschild zu installieren, welches über die Videoüberwachung informiert.

Auskunftsrecht:
Jede Person in der Schweiz hat das Recht auf Auskunft. Dem Begehren einer betroffenen Person auf Auskunft muss nachgekommen werden, ansonsten hat diese die Möglichkeit das Recht mittels einer Zivilklage einzufordern. Deshalb empfehle ich, vorsorglich eine Auflistung der bearbeiteten Personendaten in einem Verzeichnis aufzuführen.

Ein sicheres Zuhause!

Wenn du die oben erwähnten Punkte beachtest, wird dich die Überwachungsanlage bei deinem angestrebten Ziel unterstützen, ohne die Privatfähre Aussenstehender zu verletzen.


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Jérôme Infanger

Jérôme Infanger ist Surveillance Manager bei der Grand Casino Luzern AG und bloggt aus dem Unterricht des CAS Data Privacy Officer. Als Manager einer Überwachungsabteilung sowie als Datenschutzberater zeigt er der Leserschaft die Harmonisierung von Sicherheit und Datenschutz im privaten Umfeld auf.

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