DAO ≠ DAO

Vorsicht bei der Wahl von DAOs! Viele DAOs sind weder dezentralisiert noch autonom, denn viel zu oft gewähren sie ihren Mitgliedern nur illusorische Mitbestimmungsmöglichkeiten.

DAOs scheinen der neuste Blockchain-Trend zu sein. In ihrer reinsten Form verwirklichen sie die wesentlichen Aspekte der Blockchain-Utopie: Die Ausschaltung zentraler Machtstrukturen mithilfe der Blockchain und von Dezentralisation.

Technisch gesehen ist eine DAO ein Smart Contract, d.h. ein Computerprogramm, oder eine Sammlung von Smart Contracts auf der Blockchain. Was eine DAO ausmacht, lässt sich bereits dem ungekürzten Namen der DAO entnehmen: «Decentralized Autonomous Organization».

Das «D» in einer DAO

Dezentral ist eine DAO, wenn diese von keiner zentralen Instanz kontrolliert wird. Die DAO hat zwar Mitglieder, diese treffen ihre Entscheide in Bezug auf die DAO aber dezentral und unabhängig von einer zentralen Kontrollinstanz.

Das «A» in einer DAO

Autonom ist eine DAO, wenn sie die Fähigkeit besitzt, ohne interne und externe Akteure zu agieren. Dies wird mithilfe der automatisierten Smart Contracts erreicht. Die Smart Contracts dienen der DAO als Verfassung oder Regelwerk. Somit wird der autonome Betrieb der DAO von den Smart Contracts definiert.

Das «O» in einer DAO

Die DAO ist eine Art Zusammenkunft von verschiedenen Teilnehmenden, die sich dezentral und auf der Blockchain organisiert haben.

Viele DAOs erfüllen das «D» und das «A» jedoch nicht. Ein solches Beispiel liefert die ConstitutionDAO. Diese schloss sich zusammen, um ein Originalexemplar der US-Verfassung in einer Versteigerung zu kaufen und sammelte dafür innert sieben Tagen mehr als USD 47 Mio. von ihren Mitgliedern. Nachdem die ConstitutionDAO die Versteigerung verloren hatte, stellten die Kernmitglieder den Betrieb der DAO ohne eine Abstimmung ein, was aufgrund hoher Transaktionsgebühren zu finanziellen Verlusten bei den DAO-Mitgliedern führte. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, die Merkmale der DAO im Voraus zu überprüfen, was dank der Öffentlichkeit der Blockchain möglich ist. Folgendes sollte beachtet werden:

Das «D» – Wer kontrolliert die DAO?

Im ersten Schritt ist das «D», d.h. die Dezentralität, der mutmasslichen DAO zu überprüfen. Mit anderen Worten ist zu eruieren, wer die DAO kontrolliert. Sofern es einen Governance-Token gibt, der die Teilnahme an einer Entscheidungsfindung der DAO gewährt, ist den Mitgliedern eine Kontrollmöglichkeit gegeben. Ist diese erste Bedingung erfüllt, sollte im zweiten Schritt die Distribution der Governance-Tokens beachtet werden. Mittels eines Blockchain Explorers, wie beispielsweise Etherscan, kann überprüft werden, ob es Wallet-Adressen gibt, die eine grosse Anzahl der Governance-Tokens halten. Sobald 25 Adressen mehr als 50% aller Governance-Tokens halten, wird eine DAO dem «D» in ihrem Namen nicht mehr gerecht, da sie faktisch von wenigen Personen kontrolliert und damit zentral verwaltet wird.

Das «A» – Kann die Verfassung der DAO abgeändert werden?

In einem dritten Schritt ist herauszufinden, ob die Smart Contracts der DAO abänderbar sind, da sie der DAO die Autonomie gewähren. Grundsätzlich ist eine Veränderbarkeit der Smart Contracts vorteilhaft, da somit Bugs oder Sicherheitsrisiken behoben werden können. Allerdings sollte ausgeschlossen sein, dass vereinzelte Personen die Smart Contracts ohne jegliche Mitwirkung der restlichen DAO-Mitglieder abändern können. Sämtliche Veränderungen der Smart Contracts sind stets einem Voting durch die DAO-Mitglieder zu unterziehen. Mit einem solchen Vorgehen wird die Autonomie der DAO sichergestellt. Gewissheit kann aber nur mit einem Audit, d.h. einer technischen Überprüfung, der DAO-Smart Contracts erreicht werden.

Fazit

Das «D» und das «A» sind für eine DAO zentral. Nur wenn beide Bedingungen erfüllt sind, kann definitionsgemäss von einer DAO gesprochen werden, andernfalls ist von einer Smart Contract Sammlung die Rede. Zur Sicherheit gilt daher: Die Verteilung der Governance-Tokens überprüfen und nur auf DAOs mit Audits vertrauen!

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Fernando Tafur

Fernando Tafur ist Rechtsanwalt bei MME Legal | Tax | Compliance und bloggt aus dem Unterricht des CAS Blockchain der HSLU.

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