Unterstützung

 

Aktuelle Informationen zu den Covid-19-Massnahmen im Kulturbereich 

Liebe Mitglieder, liebe Interessierte

Wir erlauben uns kurz, euch die aktuellen Infos bezüglich der Covid-19-Massnahmen im Kulturbereich zuzustellen. Weiterhin sind noch viele Fragen offen – wir aktualisieren unsere Infos aber laufend auf unserer Website. Heute Nachmittag wurde zudem eine Pressemitteilung verschickt, in der wir unsere spezifischen Forderungen stellten. Ihr findet die gesamte Pressemitteilung auf unserer Website.

Danke für eure Geduld und eure Unterstützung.

Herzliche Grüsse

Das SONART-Team

FAQ und Erläuterungen zu den beschlossenen Massnahmen

Nach verschiedenen Abklärungen haben wir ein Ablaufschema anlehnend an das vom Kulturamt Thurgau erstellt, welches nach unserem Verständnis der Covid-Verordnung Kultur und ihren Richtlinien entspricht.

Auf unserer Website findet ihr jeweils die aktuellen Erläuterungen und die aktualisierten FAQ.

Aktueller Stand kantonale Anlaufstellen:

Anträge auf Ausfallentschädigungen müssen Kulturschaffende und Kulturunternehmen an den jeweiligen Wohnkanton richten. Mittlerweile ist es in allen Kantonen möglich, Gesuche zu stellen. Hier haben wir alle kantonalen Anlaufstellen und Informationen dazu zusammengetragen. Die Gesuche müssen bis am 20. Mai 2020 eingereicht werden. Erfasst werden können alle Veranstaltungen, die bis zum 31.08.2020 abgesagt wurden im Zusammenhang mit den Corona-Massnahmen. 

Nach unserem Verständnis steht die Ausfallentschädigung auch Personen zu, die nicht formell selbständigerwerbend sind. Entsprechend sollte sie auch zugänglich sein, ohne dass man vorher ein Gesuch um Erwerbsausfall oder Nothilfe gestellt hat. Falls euer Kanton das anders handhabt, verweist die Behörden bitte auf unsere Empfehlungen und Erläuterungen hier.

Aktueller Stand Erwerbsausfall:

Diese Entschädigung wird anhand des durchschnittlichen Einkommens aus der Zeit vor den COVID-Massnahmen berechnet wird. Falls man hier nach konkret ausgefallenen Veranstaltungen gefragt wird, geht es höchstwahrscheinlich nur darum zu bestätigen, dass man in der betroffenen Zeit auch tatsächlich gearbeitet hätte. Es wäre falsch, wenn die Ausgleichskasse euch Taggelder nur für die Veranstaltungstage bezahlen würde! Weist die Ausgleichskassen auch mit unserem Merkblattdarauf hin, dass das Taggeld für die gesamte Zeit auszuzahlen ist, wie dies auch in anderen Berufen der Fall ist.

Nothilfe: Informationen zur Gesuchseingabe und FAQ

Im Bereich der Nothilfe für Kulturschaffende (Einzelpersonen!) hat der Bundesrat Suisseculture Sociale als zuständige Stelle bestimmt. Wenn ihr also als Musikschaffende in Folge der Massnahmen wegen des Coronavirus aktuell Mühe habt, eure Lebenskosten zu bestreiten, dann könnt ihr bei Suisseculture Sociale ein Gesuch einreichen. Wichtig: Stellt ein Gesuch, wenn ihr merkt, dass ihr ohne einen raschen finanziellen Zustupf eure Lebenskosten nicht mehr oder nicht mehr vollständig bestreiten könnt. Wartet also mit der Gesuchstellung nicht, bis ihr eure letzten Ersparnisse aufgebraucht habt. Denn die Nothilfe berücksichtigt einen gewissen Vermögensfreibetrag. Zudem beachtet, dass Gesuche nur bis spätestens 20. Mai 2020 eingereicht werden können, überprüft eure allfälligen Notlagen daher rechtzeitig. Alle Informationen zur Gesuchseingabe sind auf der Website von Suisseculture Sociale zu finden.

Bei weiteren Unklarheiten und Fragen, empfehlen wir euch das FAQ (PDF Download) aufmerksam durchzulesen.

Digitaler Austausch – und Fragerunde nächste Woche, jeweils von 18:00-19:00 (Zoom Webinar)

Die vielen Unklarheiten bei den Covid Massnahmen Kultur sind für uns alle eine grosse Herausforderung. Wir werden deshalb überhäuft mit Mitgliederanfragen und uns ist es kaum mehr möglich zeitnah zu antworten. Um weiterhin unterstützend für euch da sein zu können, richten wir nächste Woche erstmals eine Austausch-Fragerunde ein, welche im Zoom-Format stattfinden wird. Gerne sammeln wir dann eure Fragen, Unklarheiten oder Rückmeldungen zu den Antragsprozessen um Ausfallentschädigungen, Nothilfe oder EO und versuchen euch so gut wie möglich darauf Antwort zu geben. 

Gerne könnt ihr euch hier per Mail anmelden. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt!
Nach erfolgreicher Anmeldung, schicken wir euch dann eine Einladung zum Zoom Webinar zu.

Das Zomm Webinar findet an folgenden Tagen statt, jeweils von 18:00 – 19:00

Montag 4. Mai
Mittwoch 6. Mai
Freitag 8. Mai

Dieses Angebot ist ausschliesslich für SONART Mitglieder!
Bitte gewünschtes Datum bei der Anmeldung angeben!

ANMELDUNG

www.sonart.swiss

 
Für Gagenausfälle: www.sonart.swiss/corona
————————————————————
Mitteilung der Stadt Luzern an:
– Kulturveranstalterinnen und Kulturveranstalter
– Kulturschaffende
– Verantwortliche in Kulturbetrieben
Sehr geehrte Damen und Herren Kulturveranstalter, Kulturschaffende und Verantwortliche in Kulturbetrieben
Liebe Kolleginnen und Kollegen
Seit letzten Freitag wissen wir, wie der Bund auf die aktuellen Herausforderungen im Kultur- und Veranstaltungsbereich reagiert. Er beabsichtigt, in einem ersten Schritt für die nächsten zwei Monate 280 Millionen Franken zur Verfügung zu stellen. Diese müssen nächste Woche noch durch die Finanzdelegation des Parlaments freigegeben werden.
Vorgesehen sind:
§  Darlehen für nicht-gewinnorientierte Kulturunternehmen,
§  nicht rückzahlbare Nothilfen für Kulturschaffende, um die unmittelbaren Lebensunterhaltskosten zu decken, soweit sie nicht über die Erwerbsersatzordnung sichergestellt werden;
§  Finanzhilfen für Kulturvereine im Laienbereich.
Kulturunternehmen und Kulturschaffende sollen ferner um Ausfallentschädigungen für angefallene Kosten im Zusammenhang mit abgesagten Veranstaltungen und Betriebsschliessungen beantragen können.
Die Regelungen für Entschädigungen für Selbständige gelten auch für freischaffende Kulturschaffende, die einen Erwerbsausfall erleiden, weil ihre Engagements aufgrund von Massnahmen gegen das Coronavirus annulliert werden oder weil sie einen eigenen Anlass absagen müssen. Unter www.was-luzern.ch finden Sie Formulare für diese EO-Entschädigungen, die auch für die Kulturschaffenden gelten. Die Hotline für die selbstständig Erwerbenden (auch Kulturschaffende) lautet 041 375 02 20.
Soweit es um Liquiditätsengpässe etc. geht, so raten wir den Institutionen, für möglichst rasche Hilfe den Kontakt mit ihrer Hausbank zu suchen.
Die Kantone sind für die Umsetzung eines Teils der Massnahmen zuständig. Dies vor allem im Bereich der Kulturunternehmungen und Veranstalter. Die Details werden derzeit geklärt. Angestrebt wird eine niederschwellige, praxisnahe Umsetzung. Wir werden uns für mit aller Kraft die zügige Klärung der noch offenen Fragen bis zur Umsetzung der Verordnung einsetzen.
Sie werden über die nächsten Schritte jeweils so rasch als möglich informiert. Ihre Anliegen und Fragen nehmen wir bis dahin gerne entgegen.
Der Dachverband der Organisationen der professionellen Kulturschaffenden Suisseculture und weitere kulturelle Dachverbände stellen zudem laufend Informationen zur Verfügung:
Suisseculture: www.suisseculture.ch
Verein Musikschaffende Schweiz: www.sonart.swiss/
Verein der Theaterschaffenden Schweiz: www.tpunkt.ch/
Berufsverband der bildenden Künstlerinnen und Künstlern: www.visarte.ch/de/
Verband der Autorinnen und Autoren der Schweiz: www.a-d-s.ch/
Wir wünschen Ihnen gute Gesundheit.
Freundliche Grüsse

Team Kultur und Sport

Stadt Luzern
Kultur und Sport
Hirschengraben 17
6002 Luzern

Telefon: 041 208 82 40
email hidden; JavaScript is required
http://www.kulturundsport.stadtluzern.ch