Neues DLT/Blockchain-Gesetz: Registerwertrechte als Mittel zur Tokenisierung
Mit der Einführung von Registerwertrechten wird für die Tokenisierung von Rechten eine sichere Rechtsgrundlage geschaffen. Hierfür braucht es zwingend ein Wertrechteregister. Die Übertragung der Registerwertrechte erfolgt dann ausschliesslich nach den Vorgaben des gewählten Wertrechteregisters. Dies gilt alles bereits ab dem 1. Februar 2021.