Der Datenschutz als Bremse in der Digitalisierung der Verwaltung?

Die öffentliche Verwaltung befindet sich inmitten der digitalen Transformation. Zu den Herausforderungen in der Modernisierung der Verwaltungstechnologien und der Bereitstellung der digitalen Services für die Bevölkerung und die Unternehmungen ist das neue Datenschutzgesetz (DSG) per 1. September 2023 in Kraft. Unterstützt das DSG die digitale Revolution der Verwaltung oder agiert dies als Bremse?

Die Digitalisierung durchdringt alle Bereiche von Bund, Kantone und Gemeinden. Automatisierungen, Innovationen wie auch Interaktionen mit der Bevölkerung und Unternehmungen werden in den Behördenleistungen forciert. Die Herausforderungen sind vielfältig wie z.B. Anpassung der Verwaltungsprozesse, veraltetet Technologien oder ein Kulturwandel der Verwaltung. Welche Auswirkungen hat dabei das neuen DSG  seit Inkraftsetzung?

Das alte Datenschutzgesetz ist aus dem Jahre 1992. In den vergangenen Jahren haben sich technologische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen laufend geändert. Die Revision des Schweizer DSG stützt sich zusätzlich auf die verschärfte Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union ab.

Die wichtigsten acht Anpassungen im neuen Datenschutzgesetz in Kürze.

  • Es sind nur noch natürliche Person betroffen, die der juristischen Personen nicht mehr
  • Besonders schützenswerte Personendaten sind zusätzlich genetische und biometrische Daten.
  • Das Führen eines Verzeichnisses der Bearbeitungstätigkeiten ist für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitende obligatorisch.
  • Ein Datenschutz-Folgeabschätzung muss vor einer personenbezogenen Datenverarbeitung durchgeführt werden
  • Das Profiling ist im Gesetz geregelt, dabei wir zwischen „Profiling“ und „Profiling mit hohem Risiko“ unterschieden.
  • Unternehmen müssen technische und organisatorische Massnahmen nach den Grundsätzen „Privacy by Design“ und „Privacy by Default“ ausgestalten.
  • Datenschutzverletzungen unterstehen einer raschen Meldepflicht bei der Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB).
  • Die Informationspflicht ist ausgebaut, betroffene Personen sind vor jede Beschaffung von Personendaten vorgängig zu informieren.

Auswirkungen auf die digitale Revolution der Verwaltung

Sicher ist die Umsetzung wie auch der Betrieb mit Aufwand verbunden. Doch bei genauer Betrachtung beinhaltet die Umsetzung des neuen Datenschutzgesetzes viele Chancen für die Digitalisierung der Bevölkerungsleistungen.

Vertrauen

Die technischen Massnahmen „Privacy by Design“ und „Privacy by Default“ stellen den Schutz der Personendaten durch Planung und Voreinstellungen sicher. Das ist für die Bereitstellung der digitalen Bürger-Services zentrale Elemente für den Vertrauensgewinn bei der Bevölkerung.

Transparenz

Die geforderte Offenlegung der Bearbeitungstätigkeiten wie auch die Folgeabschätzung stärken die Transparenz. Dabei sind Datenschutzverletzung dem Datenschutz- oder Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) rasch zu melden.

Datenkompetenz

Durch die Nennung des Datenschutzbeauftragten (ab 250 Mitarbeitenden) sind in Unternehmungen Rollen und Datenkompetenzen zu etablieren. Das stärkt die Fähigkeit des Datenverständnisses und der Datenanalyse.

Datenqualität

Die Bearbeitung der Daten erfordert eine genaue Dokumentation. Dies erfordert eine Governance mit Vorgaben, Definitionen, Standards und Richtlinien, welche einen hohen Beitrag zur Steigerung der Datenqualität beiträgt.

Gesamtkontext

Im Kontext eines Datenökosystems mit den zentralen Elementen Datenstrategie, Data Governance und dem Datenmanagement sind Datenschutz, Datensicherheit und Compliance zentrale Elemente.

 

 

Gerade diese Inhalte sind für die Digitalisierung von hohem Stellenwert. Das heisst: Will die Verwaltung dem Bürger ihre Online Leistungen schmackhaft unterbreiten, ist das neue Datenschutzgesetz ein führender Treiber. Es stärkt die Transparenz, das Vertrauen, erhöht die Datenkompetenz und steigert die Datenqualität.

Folglich agiert das neue Datenschutzgesetz nicht als Bremse in der digitalen Transformation. Die Verwaltung muss diese Chance nutzen und die Themen systematisch in die digitale Transformation einbinden.

Dieser Blog-Beitrag wurde mit Unterstützung des Sprachmodells ChatGPT erstellt.

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Daniel Egeter

Daniel Egeter ist Leiter Geschäftsstelle Datenmanagement bei eGovernment St.Gallen digital. und bloggt aus dem Unterricht des CAS DPO.

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