Wie soll in Zukunft die Administration zwischen Einwohner*innen und Behörden aussehen? Weshalb sollen Daten nur noch einmalig innerhalb der öffentlichen Verwaltung autorisiert werden müssen? Und wie funktioniert diese Datenübermittelung überhaupt? Genau mit solchen Fragen setzt sich die E-Government-Strategie auseinander.
E-Government – was ist das?
In unserem privaten und beruflichen Alltag verändern sich die Formen der Interaktionen laufend und es stehen immer mehr neue Möglichkeiten offen. Dies ist auch bei einem Behördengang der Fall. Aus diesem Grund hat sich Bund, Kanton und Gemeinde eine gemeinsame Strategie zur digitalen Transformation der Verwaltung definiert – auch E-Government-Strategie Schweiz 2020-2023 genannt. Der Fokus liegt dabei auf das koordinierte Vorgehen von Bund, Kanton sowie der kommunalen Ebene zur Bewältigung der öffentlichen Datenpolitik, ohne die Wahrung der Zuständigkeiten der staatlichen Ebene zu verlieren. Damit soll jede Interaktion mit einer Behörde digital erfolgen.
Wie wichtig sind Basisdienste?
Die wichtigsten Grundstrukturen sind in der Schweiz bereits vorhanden. Wir sind weltweit führend im Ausbau des Mobilfunknetzes. Zudem verfügen wir über Basisdienste wie sedex für die elektronische Identität, um ein schweizweites Datenregister zu führen. Dieser Webservice sedex ermöglicht einfach und unkompliziert eine Übermittlung von Daten innerhalb der drei Staatsebenen. Diese Gegebenheiten sind zentral, damit E-Government auch künftig weiterverfolgt und ausgebaut werden kann.
Die Verbindung zu Business Intelligence
Der Grundsatz für die Automatisierung der Prozesse ist eine gemeinsame Datenverwaltung jeder Behörde auf allen Staatsebenen. Die User*innen sollen durch Schnittstellen innerhalb der öffentlichen Verwaltung ihre Daten einmalig eingeben müssen. Für die weiteren gewünschten Schritte sollen die Kund*innen bzw. Einwohner*innen nicht eigenständig aktiv werden müssen, sondern durch automatisierte Prozesse ihren Behördengang möglichst rasch und nutzerfreundlich erledigen können. Die Daten werden zwischen den betroffenen Dienststellen übermittelt, unter Berücksichtigung der geltenden rechtlichen Grundlagen. Dadurch können von beiden Seiten (User*innen sowie Verwaltung) Ressourcen gespart und die Datenqualität laufend optimiert werden.
Was für Vorteile bringt E-Government?
Der physische Gang zu einer Behörde wird sich in Zukunft enorm reduzieren, mit der Möglichkeit die Dienstleistungen in digitaler Form beziehen zu können. Wichtig ist dabei, dass durch E-Government die Daten der Behörde einem offenen Format zur freien Weiterverwendung zur Verfügung steht, ohne dabei die rechtliche Zulässigkeit zu vergessen. Das bedeutet, personenbezogene Daten so aufzubereiten, dass Einwohner*innen ihre Daten elektronisch einsehen, selbstständig pflegen sowie die Weitergabe an Dritte autorisieren können. Jeder Schritt soll auf einer Plattform selbständig vom User*in getätigt werden. Damit können die Dienstleistungen orts- und zeitunabhängig bezogen werden.
Wohin führt dies in Zukunft?
Die technologische Entwicklung wird vom Bund aktiv beobachtet und mitverfolgt. Deshalb werden auch innovative Projekte gefördert. Die bereits bestehenden digitalen Dienstleistungen von Behörden sollen weiter verbessert und noch attraktiver gestaltet werden. Ein Beispiel dafür ist das maschinelle Lernen durch künstliche Intelligenz. Die User*innen sollen noch schneller und einfacher zu ihrer gewünschten Dienstleistung gelangen – in nur wenigen Klicks.
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