Datenschutz – wichtig oder nicht notwendig?

Wir Menschen werden durch unser Sein, unseren Bedürfnissen zum potenziellen Kunden und zur Datenquelle. WARUM werden Daten gesammelt? WO werden Daten erfasst? WER bearbeitet die Daten zu welchem Zweck?
Das Datenschutzgesetz DSG bzw. in der EU die DSGVO regelt nur Personendaten. Wir, die Personendaten bekanntgeben, können von den Datenbearbeitern das Auskunftsrecht zu unseren Daten einfordern.

WARUM werden Daten gesammelt?
Bei der nicht kommerziellen Datennutzung werden z.B. Daten zur Identifizierung einer Person erfasst und als Identitätskarte / Biometrischer Pass ausgestellt. Die Polizei wird zur Kontrolle auf ein zentrales System zugreifen und so das vorgelegte Dokument überprüfen.
Diese Personendaten werden an berechtigte Drittstellen (inkl. internationale Behörden) zur Einsichtnahme oder als Datenübermittlung zugestellt.

In der kommerziell ausgerichteten Wirtschaft besteht ein weitaus grösseres Interesse an Daten. Die sind Daten das zentrale Element! Die Kunden und ihre Bedürfnisse haben eine sehr hohe Priorität. Je mehr Informationen eines Kunden (-Profil) bekannt sind, desto besser kann das Unternehmen mit individuellen Angeboten und Dienstleistungen gegenüber dem Kunden agieren. Das Unternehmen kann sich so von seiner Konkurrenz abheben, seinen Umsatz und Gewinn steigern.

Die Erkenntnis «Wissen ist Macht» des Philosophen Francis Bacon (1561–1626) kann 1:1 auf das Sammeln von Daten übertragen werden.

WO werden Daten erfasst?
Heute werden bei allen Aktivitäten Daten erfasst. Je nach Situation kann zeitgleich eine Vielzahl von interessierten Dritten Daten (z.B. Web Cookies) von uns erfassen. Sehr oft werden mehrere Datenarten (Audio-, Bild-, Einkaufs-, Gesundheits-, Positions-, Videodaten, etc.) parallel erfasst.
Möglichen Datenerfassungen (nicht abschliessend)

  • Einkaufen mit Kundenkarten, Prämien- / Punktesystemen
  • Onlineeinkäufe täglicher Bedarf, Freizeit- / Hobbybereich, Kosmetik, Reisen, Baumaterial, technische Güter
  • Bezahlen mit EC- / Kreditkarten, Mobile Bezahlapps
  • Bei Abonnementen und Nutzungsdaten wie Carsharing, Handy, Internet & TV, Solarium / Fitnessstudios, (Web-) Zeitungen / Zeitschriften
  • Nutzungs- / Systemdaten bei Fortbewegungsmittel wie eBikes, Autos, Bahnen, ÖV-Busse / Reisecars, Fluggeräten
  • Geolokalisierung / Standortdaten, Navigation
  • An öffentlichen / privaten Orten wie Plätze & Strassen, Grundstücken, Eingangsbereichen, (Sensible-) Innenbereiche, Schulen, Universitäten, Verwaltungen
  • Anlässe wie Ausstellungen, Kino, Konzerte, politische Veranstaltungen, Sportanlässe
  • Sport- & Messgeräten wie Smart Watches, Laufbänder, Crosstrainer, Hometrainer

WER bearbeitet die Daten zu welchem Zweck?
Im Allgemeinen ist uns oft nicht bewusst oder gar unbekannt, WER im Augenblick welche Daten von uns
erfasst / bearbeitet. Die Legitimation und der Zweck der Datenbearbeitung ist oftmals ebenso unklar. Im Browser wird die aktive Webseite bzw. deren verantwortliche Stelle nicht der alleinige Datenbearbeiter sein.
Beim Arzt steht die Beurteilung unserer Gesundheit (Krankheitssymptom/e) im Mittelpunkt. Mit den Blutwerten und weiteren Analyseergebnissen wird eine grosse Anzahl von besonders schützenswerten Personendaten generiert wird.  Die Daten sind uns zu diesem Zeitpunkt meistens weniger wichtig. Solche Daten sind für Forschende äusserst wichtig und für die Pharmaindustrie monetär sehr wertvoll. Die Daten können zu neuen Erkenntnissen führen. Neue Medikamente oder verbesserte Therapien sind zu unserem Nutzen.

Fazit
Unsere Datenbekanntgaben und Einwilligungen sollten wir im Voraus kritisch hinterfragen. Denn einmal im Internet veröffentlichte Daten sind kaum löschbar.
Im Umgang mit den Personendaten gem. Art. 3 DSG sollten alle Beteiligten die notwendige Sensibilität, Transparenz und Verantwortung sicherstellen.
Wir sollten unser Recht zur Einsichtnahme bzw. die Auskunftsrecht Art. 8 DSG der Datenbearbeiter nutzen.

Weiterführende Links zum Thema

Datenschutzgesetz DSG

Totalrevision des Bundesgesetzes über den Datenschutz DSG

EU Datenschutzgrundverordnung DSGVO

Browser

Beitrag teilen

Stefan Lanz

Stefan Lanz ist Datenschutzberater in der Bundesverwaltung und bloggt aus dem Unterricht des CAS DPO.

Alle Beiträge ansehen von Stefan Lanz →

Schreibe einen Kommentar