Sicherheit/Gerechtigkeit vs. Privatsphäre im Strassenverkehr

Das Bundesgericht kommt zum gleichen Schluss wie der Datenschutzbeauftragte des Bundes: Dashcam-Aufnahmen sind grundsätzlich datenschutzwidrig und sind nicht in jedem Fall als Beweismittel zulässig. Sie sind im Schweizer Strassenverkehr immer populärer: sogenannte Dashcams. Aufnahmen von Dashcams können bei Verkehrsvorfällen wertvolle Hinweise auf deren Ablauf und das Verhalten der daran Beteiligten …