Die Dienststelle Steuern geht mit der digitalen Zeit!
Juristische Personen, die entweder öffentliche, gemeinnützige oder Kultuszweck verfolgen, können für den Gewinn und das Kapital, die ausschliesslich diesen Zwecken gewidmet sind, steuerbefreit werden. Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen bei allen Zwecksetzungen sämtliche Voraussetzungen gemäss dem Kreisschreiben Nr. 12 der ESTV erfüllt sein. Die juristische Person, die eine Steuerbefreiung …