Das elektronische Patientendossier (EPD) wird in der Schweiz bislang nur zurückhaltend genutzt: Die Zahl der Nutzenden bleibt tief und wächst nur langsam. Wie das EPD dennoch funktionieren könnte und welche Voraussetzungen dafür nötig sind, zeigt dieser Blogbeitrag anhand einer wahren Geschichte. Im Zentrum stehen der automatische Dokumentenaustausch und der Zugriff auf relevante Gesundheitsdaten.
Die Geschichte
In einem Pflegeheim lebt eine Bewohnerin – nennen wir sie Anna Meier. Das Pflegeheim unterstützt sie bei der Eröffnung eines elektronischen Patientendossiers. Auf ihren Wunsch übernimmt eine Gesundheitsfachperson des Pflegeheims die Stellvertretung für die Verwaltung des Dossiers. Anna Meier verfügt damit nicht nur über ein EPD, sondern auch über eine vertraute Ansprechperson, die sie bei dessen Nutzung unterstützt.
Einige Zeit später muss sich Anna Meier im Spital behandeln lassen. Dort fragt sie eine Pflegefachperson, wie ihre Unterlagen ins Dossier gelangen – doch diese kennt das EPD nicht und kann keine Auskunft geben.
Enttäuscht kehrt Anna Meier ins Pflegeheim zurück. Gemeinsam mit ihrer Stellvertreterin öffnet sie das EPD und stellt erfreut fest: Alle behandlungsrelevanten Unterlagen des Spitals sind bereits vollständig abgelegt.
Automatischer Datentransfer ins EPD
Obwohl das Behandlungsteam das elektronische Patientendossier von Anna Meier nicht kannte, wurden die relevanten Dokumente nach ihrem Spitalaustritt automatisch darin abgelegt. Wie funktioniert das?
Beim Eintritt einer Patientin oder eines Patienten fragt das Primärsystem des Spitals automatisch bei den Zentralen Diensten des Bundes an, ob ein EPD vorhanden ist. Falls ja, wird das im System vermerkt. Beim Austritt erkennt das Primärsystem diesen Eintrag und lädt die behandlungsrelevanten Dokumente automatisch ins EPD hoch – ohne dass eine Person manuell eingreifen muss. Welche Dokumenttypen übertragen werden, legt das Spital vorab fest. Typischerweise sind das der Austrittsbericht, Operationsberichte oder Radiologiebefunde.
Das ist ein wichtiger erster Schritt für eine sinnvolle Nutzung des EPD: Die Daten kommen vollautomatisch dort an, wo sie hingehören.
Zugriff für die nachfolgende Gesundheitseinrichtung
Anna Meier hat nun also alle behandlungsrelevanten Daten ihres Spitalaufenthalts in ihrem EPD. Damit die Weiterbehandlung – in diesem Fall im Pflegeheim – reibungslos funktioniert, muss das Pflegeheim Zugriff auf ihr Dossier erhalten.
Das EPD sieht dafür grundsätzlich zwei Möglichkeiten vor. Im Fall von Anna Meier wurde eine davon gewählt: Sie hat eine Gesundheitsfachperson des Pflegeheims als Stellvertreterin eingesetzt. Diese Lösung hat jedoch einige Nachteile:
- Die Stellvertreterin hat die gleichen Zugriffsrechte wie Anna Meier. Dadurch können bestimmte Dokumente nicht separat eingeschränkt werden.
- Ist die Stellvertreterin abwesend, hat das Pflegeheim keinen Zugriff auf das Dossier.
- Verlässt die Person die Institution muss Anna Meier die Stellvertretung aktiv widerrufen.
Die empfohlene Lösung ist daher die zweite Möglichkeit: Anna Meier erteilt dem Pflegeheim direkt als Institution Zugriff auf ihr EPD. So kann sie selbst festlegen, welche Vertraulichkeitsstufen einsehbar sind und behält damit die volle Kontrolle darüber, welche Dokumente geteilt werden und welche nicht.
Was braucht es, damit das EPD erfolgreich ist?
Das EPD kann seinen Nutzen nur dann voll entfalten, wenn es flächendeckend eingesetzt wird. Genau hier setzt die laufende Revision an: Aus dem elektronischen Patientendossier wird das elektronische Gesundheitsdossier (EGD). Im Zentrum der Revision stehen zwei Neuerungen. Künftig erhält jede Person automatisch ein EGD, sofern sie nicht aktiv widerspricht (Opt-out-Prinzip). Gleichzeitig werden alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen zur Teilnahme verpflichtet.
Diese Massnahmen sorgen dafür, dass eine Integration ins EGD für Primärsystemanbieter zum Standard wird. Behandlungsrelevante Daten landen damit automatisch und zuverlässig im Dossier.
Damit ist jedoch erst die eine Seite gelöst. Die andere ist der Zugriff: Heute müssen Inhabende den Zugriff explizit und individuell erteilen – das ist in der Praxis eine hohe Hürde. Praxistauglicher wäre deshalb ein Modell, bei dem behandelnde Gesundheitsfachpersonen automatisch Zugriff erhalten – ausser Patientinnen und Patienten schliessen einzelne Dokumente oder Personen aktiv aus.
So bleibt die Kontrolle über die eigenen Daten erhalten, ohne den Informationsfluss im Alltag zu behindern.
