Juristische Personen, die entweder öffentliche, gemeinnützige oder Kultuszweck verfolgen, können für den Gewinn und das Kapital, die ausschliesslich diesen Zwecken gewidmet sind, steuerbefreit werden. Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen bei allen Zwecksetzungen sämtliche Voraussetzungen gemäss dem Kreisschreiben Nr. 12 der ESTV erfüllt sein. Die juristische Person, die eine Steuerbefreiung beansprucht, muss ein Gesuch einzureichen.
Seit dem Jahre 2023 kann das Gesuch bei der Dienststelle Steuern des Kantons Luzern online mit Beilagen der Statuten, der letzten beiden Jahresrechnungen und Geschäftsberichte sowie weiterer zweckdienlicher Unterlagen an die Dienststelle Steuern des Kantons Luzern eingereicht werden. Mit dem folgenden Link gelangen Sie zum entsprechenden Online-Formular:
Link: Gesuch Steuerbefreiung – Schritt 1 von 3
Mit dieser Online-Einreichung ist es möglich, die Steuerbefreiungsgesuche elektronisch über ein Webformular auf der Homepage der Dienststelle Steuern des Kantons Luzern der Abteilung Juristischen Personen einzureichen. Die Resonanz seitens Steuerkunden ist sehr positiv. Einerseits sind die Voraussetzungen einer Steuerbefreiung sowie die verlangten Dokumente im Gesuch klar ersichtlich. Der Steuerkunde weiss nun genau, was alles für eine Steuerbefreiung benötigt wird. Andererseits ist das Verfahren mit der digitalen Einreichung sehr praktisch und einfach. Von der Einreichung bis zur Bearbeitung des Gesuches ist das gesamte Verfahren effizienter geworden. Dies stellt in der Gesamtbetrachtung einer digitalen Transformation ein gewichtiges Argument dar.
Aufgrund der sehr guten Erfahrungen mit der digitalen Transformation der Steuerbefreiungsgesuche ermöglicht die Dienststelle Steuern des Kantons Luzern seit Beginn des Jahres 2024 für Gesellschaften, welche eine Ansässigkeitsbescheinigung benötigen, ebenso die Einreichung eines Online-Antrages. Mit dem untenstehenden Link gelangen Sie zum entsprechenden Online-Formular:
Link: Beantragung einer Ansässigkeitsbestätigung – Schritt 1 von 4
Seit dem Dezember 2024 bietet die Dienststelle Steuern des Kantons Luzern neu an, die Anträge auf Steuervorabbescheide (sogenannte Rulings) elektronisch einzureichen. Die Steuervorbescheide bieten dem Steuerkunden die Möglichkeit, die steuerliche Beurteilung wirtschaftlich bedeutender Sachverhalte vor deren Verwirklichung mit der Steuerbehörde zu klären. Mit dem Online-Formular können die Steuerkunden die Steuervorabklärung inkl. Beilagen direkt mit dem folgenden Link elektronisch einreichen:
Link: Antrag für einen Steuervorabbescheid – Schritt 1 von 3
Die Dienststelle Steuern des Kantons Luzern gewährleistet mit der digitalen Einreichung, dass die Anträge sicher und direkt bei der zuständigen Person eingereicht werden können. Es ist sichergestellt, dass sämtliche benötigte Dokumente für die Anträge im Gesuch hochgeladen und mitversendet werden.
Zudem unterstützt die digitale Einreichung der Anträge die tägliche Arbeit der zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Einerseits können die Anträge innert kurzer Zeit bearbeiten werden. Andererseits wird insgesamt die Arbeitseffizient im Unternehmen gesteigert. Schliesslich trägt die Dienststelle Steuern des Kantons Luzern die Vision der Nachhaltigkeit mit. Die Digitalisierung der Anträge hat das Ziel, die Kommunikation zwischen der Dienststelle Steuern des Kantons Luzern und des Steuerkunden möglichst effizient zu gestalten.
Ein Appell an die Steuerkunden: Nutzen Sie diese einfache und effiziente Option für Ihre steuerlichen Anfragen! Sie sparen sich nicht nur den Postversand, sondern entlasten damit auch gleich die Speicherkapazität Ihres E-Mail-Programms. Anträge per E-Mail und Post sind selbstverständlich nach wie vor möglich.