Die digitale Transformation im öffentlichen Bereich schreitet langsam voran. Der Hauptbremsfaktor hierzulande ist der Föderalismus. So müssen bei einer schweizweiten Umsetzung politische, technische, organisatorische und rechtliche Hürden bewältigt werden. Erfolgsentscheidend für die Umsetzung von E-Government-Projekten ist ein koordiniertes Vorgehen des Bundes, der Kantone und der kommunalen Ebene durch einen aktiven horizontalen und vertikalen Austausch.
Beinahe wöchentlich ist in den Medien von Smart-City zu lesen, dass eine weitere Schweizer Gemeinde die Plattform „Der digitale Dorfplatz“ vom Anbieter Crossiety einführt oder die Bevölkerung der Stadt Zug jetzt neu auch mittels der eZug-App sichere und benutzerfreundliche Behördendienstleistungen in Anspruch nehmen können.
Die digitale Transformation der öffentlichen Verwaltung ist in vollem Gang und dank neuen Technologien können bestehende Verwaltungsprozesse angepasst, optimiert oder neugestaltet werden.
Föderalismus als Herausforderung
In der föderalen Schweiz liegt die Zuständigkeit für die Digitalisierung eines Verwaltungsprozesses bei der jeweiligen Behörde. Dank kürzeren Entscheidungswegen ermöglicht dies zwar, dass einzelne Kantone und Gemeinden gewisse Lösungen pionierhaft, schneller und proaktiver entwickeln können. Bei einer schweizweiten Umsetzung stehen jedoch politische, technische, organisatorische und rechtliche Hürden im Weg.
In der am 23. September 2020 publizierten E-Government-Benchmark Studie der Europäischen Kommission wurde der Fortschritt der Digitalisierung von Behördenleistungen untersucht. Als Hauptindikatoren wurde Nutzerfreundlichkeit, Transparenz, grenzüberschreitende Mobilität sowie Basisdienste erhoben. Die Schweiz hat sich im Vergleich zu den Vorjahren in allen untersuchten Hauptindikatoren verbessern können, dennoch befindet sie sich auf Rang 29 von 36. Insbesondere bei den Basisdiensten, beim Einsatz der elektronischen Identität sowie im Bereich der Transparenz hat sie aufzuholen.
Der Aufbau von Basisdiensten und die Ausbreitung elektronischer Behördendienstleistungen in der Schweiz wird von der E-Government Schweiz Organisation von Bund, Kantonen und Gemeinden vorangetrieben. In deren aktuellen E-Government-Strategie 2020-2023 sollen unter anderem den oben erwähnten Punkten Rechnung getragen werden. Zudem werden gemeinsame Ziele für die Digitalisierung und die entsprechenden Handlungsfelder, welche zentral für das aktive Steuern und Vorantreiben der digitalen Transformation der Verwaltung sind, definiert.
Austausch, Zusammenarbeit und verbindliche Vorgaben
Die Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen erfordert einen hohen Abstimmungsrad und ein koordiniertes Vorgehen des Bundes, der Kantone sowie Gemeinden. Der Erfahrungsaustausch zwischen den Verwaltungsstellen ist zentral und ebenso erfolgskritisch für E-Government Projekte, insbesondre bei Querschnittsaufgaben wie zum Beispiel der Definition einer öffentlichen Datenpolitik.
Einen breiten Vorteil im öffentlichen Interesse besteht aber nur dann, wenn die öffentlichen Verwaltungen ihre guten, aber auch schlechten Beispiele und Erfahrungen teilen.
„Wir brauchen aber nicht nur Koordination, sondern auch verbindliche Vorgaben,“ sagt Daniel Arber, Geschäftsführer von der Organisation „eOperations Schweiz“, welche Dienstleistungen im Bereich E-Government erbringt.
So müssten auch klare Verantwortlichkeiten festgelegt werden. Im Bereich Datenschutz könnten zum Beispiel offene Fragen auf nationaler Ebene rechtsverbindlich geklärt werden, sodass nicht jede kantonale Datenschutzstelle die gleichen Abklärungen treffen müsste. Ähnlich könnte dies in der Beschaffung gelöst werden (Bsp. Lizenzen von Standard-Lösungen).