Datenschutz

Das Thema Datenschutz fällt bei den verschiedensten Interessengruppen immer mehr ins Gewicht. Einvernehmlichkeit zwischen EU, Nicht-EU-Ländern, nationalen Regierungen, Wirtschaftsinteressen, Verbrauchern und Verbraucherschützern scheint kaum möglich. Interessenkonflikte sind vorprogrammiert. Auch in Zukunft werden Uneinigkeiten, bezüglich des Schutzes von personenbezogenen Daten, Datenschutzgesetzen sowie der Auslotung derer Grenzen bestehen. Es wird viele Diskussionen geben und Klageverfahren auslösen.

Was sind Daten?

Daten entstehen durch das Sammeln und Messen von Beobachtungen. Die meisten Daten werden von Maschinen gesendet, empfangen und verarbeitet. Grundsätzlich handelt es sich bei gesammelten Daten um verschiedene Symbole und Zeichen. Setzt man Daten, mit einem zusätzlichen Kontext, in Beziehung zueinander, entstehen Informationen. Diese Informationen stellen wiederum Kenntnisse oder auch Erkenntnisse dar, zum Beispiel über Personen. Informationen können in den verschiedensten Formen auftreten. Beispielsweise als Text, Video, Zahlen, Audiodaten, Fotos oder sogar durch unser Surfverhalten im Netz. Alle gesammelten Informationen, welche zur Verfügung stehen, ergeben Wissen.

Was kann man mit persönlichen Daten machen?

Daten sind wertvoll, materiell sowie ideell. Materiell, weil Unternehmen grosses wirtschaftliches Interesse daran haben. Zum Beispiel kann anhand unseres Surfverhaltens im Internet unser Konsumverhalten nachvollzogen und beeinflusst werden. Anhand dessen gestalten und setzen Unternehmen ihre Werbestrategien um. Sogar ganze Nutzerprofile werden von uns erstellt. Es kann in Erfahrung gebracht werden, welches Auto wir fahren, welche Bücher wir lesen, welche Musik wir mögen und auf welchen Internetseiten wir stöbern. Je nachdem bekommen wir personalisierte Werbung zugestellt oder eingeblendet. Aber wollen wir das? Sogar unser Zahlverhalten wird dokumentiert. Auch in ideeller Hinsicht sind Daten wertvoll. Zum Beispiel für staatliche oder gesundheitliche Institutionen. Zum einen im Kampf gegen das Verbrechen, zum anderen, um Gesundheitskosten zu kontrollieren. Das Sammeln von Daten geschieht, ohne dass wir es merken. Es kommt auch vor, dass dies zu Missbräuchen führt, ohne dass wir das Bemerken. Vielleicht sogar gerade in diesem Moment. Deshalb ist es so wichtig, dass unsere persönlichen Daten geschützt werden.

Was ist Datenschutz und warum ist dieser so wichtig?

Datenschutz steht für den „Schutz von personenbezogenen Daten“. Damit sollen die Rechte von uns als Individuum, bezüglich unserer persönlichen Informationen, geschützt werden. In unserer liberalen und rechtsstaatlichen Gesellschaft kann und darf es nicht sein, dass wir keine Kontrolle mehr über die Verwendung unserer persönlichen Daten haben. Wir müssen selbst bestimmen können, welche Informationen über uns wann, wo, und wem bekannt gegeben werden. Um dieses informationelle Selbstbestimmungsrecht zu schützen benötigen wir den Datenschutz. Erst recht vor dem Hintergrund der Globalisierung sowie der zunehmenden Digitalisierung. Hier sei erwähnt, dass weltweit erst 57% aller Staaten über ein Datenschutzgesetz verfügen.

Übersicht über Länder, welche über ein Datenschutzrecht, über einen Entwurf oder kein Datenschutzrecht verfügen.

Datenschutz soll uns helfen, dass wir als Person die Möglichkeit haben, die Bearbeitung unserer Daten so weit wie möglich zu kontrollieren und notfalls zu verhindern. Es ist absolut notwendig, dass wir das Recht haben, von den Inhabern von Datensammlungen Auskunft darüber zu erhalten, welche Daten sie von uns sammeln, wie diese verarbeitet und zu welchem Zweck diese genutzt werden. Deshalb beinhaltet das Datenschutzgesetz ein Auskunftsrecht. Dieses kann bei Inhabern von Datensammlungen geltend gemacht werden.

Wo ist der Datenschutz in unserem Gesetz definiert?

Der Datenschutz ist bei uns in der Schweiz in verschiedenen Gesetzestexten verankert. Im Artikel 13 der Bundesverfassung wird grundlegend festgelegt, dass jede Person Anspruch auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten hat. Zur Sicherung dessen, wurde das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) beschlossen. Die dazugehörige Verordnung zum Datenschutzgesetz (VDSG) regelt die Einzelheiten. Die Artikel 28-28l des Zivilgesetzbuches (ZGB) erklären, wie im Fall von Persönlichkeitsverletzungen rechtlich vorgegangen wird. Abschliessend sei hier noch erwähnt, dass sich das Datenschutzgesetz aktuell in Revision befindet. Aufgrund der gesellschaftlichen sowie technischen Entwicklungen und der neuen EU-Datenschutzverordnung, welche am 25. Mai 2018 in Kraft trat, wurde es dringend notwendig das bestehende Gesetz entsprechend anzupassen. Damit die Schweiz auch weiterhin von der EU als Drittstaat mit angemessenem Datenschutzniveau anerkannt wird, grenzüberschreitende Datenübermittlungen nach wie vor möglich bleiben und da auch viele Schweizer Unternehmen von der neuen EU-Verordnung betroffen sind, wurde die Revision des DSG in zwei Etappen unterteilt. In der ersten Etappe wurden die notwendigen Anpassungen an das europäische Recht vorgenommen. In der zweiten Etappe erfolgt die eigentliche Totalrevision des Datenschutzgesetzes. Die Das Inkrafttreten des neuen Schweizer Datenschutzgesetzes wird für 2022 erwartet.

Weiterführende Links zum Thema

Datenschutz

Daten verstehen

Vergleich nationaler Datenschutz-Gesetze mit der DSGVO

EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)

Datenschutz weltweit – wie ist der aktuelle Stand?

Der Unterschied zwischen Daten, Informationen und Wissen

Revision DSG

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Susanne Waldmeier

Susanne Waldmeier ist Business Application Manager in der F. Hoffmann La Roche AG und bloggt aus dem Unterricht des CAS Big Data Analytics CAS BDA9.

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