Datenhandel – wenn schon, dann nachhaltig!

Während die Einhaltung unserer (digitalen) Privatsphäre noch eine Weile dauern wird, versuchen wir doch, bis dahin unsere Welt und das Klima zu verbessern.

Hand aufs Herz – wissen Sie wirklich genau, wofür Sie mit dem Button „Einverstanden“ bei Ihren letzten Streifzügen durch das Internet vertraglich zugestimmt haben?

Seit der Einführung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung DSGVO sind Cookie-Banners und Einwilligung-Buttons förmlich wie Pilze aus dem Boden geschossen. Sie sind unter Rechtsgelehrten und Juristen umstritten – im Besonderen z.B. bei vorausgefüllten Kästchen, automatischen Zustimmungen zu AGBs usw. (1)

Was uns allen klar sein muss – mit jedem weiteren Besuch auf einer entsprechenden Website wird eine Unzahl von Daten zu einem (mit ziemlicher Genauigkeit meinem) Profil hinzugefügt. Somit zeichnen die Unternehmen ein immer genaueres Bild von meiner Person inklusive Foto (2), welches zur Geldvermehrung laufend weiter verkauft wird. Auf dieses Geschäft habe ich zum heutigen Zeitpunkt leider keinen Einfluss – ausser ich übe mich in digitaler Abstinenz!

Datenhandel – quo vadis?

Der Datenhandel ist für die wichtigsten nationalen und internationalen Unternehmen der Digitalisierung und der Forschung nicht mehr wegzudenken – und auch nicht mit der Durchsetzung der DSGVO oder des neuen Schweizer DSG aus der Welt zu schaffen (3).

Verschiedene Ansätze, einen anderen Umgang mit dem Handel von Daten zu schaffen, sind unter neueren Bezeichnungen wie „Datenmärkte“, „Datennutzung“, „Datensouveränität“ oder „Dateneigentum“ zu finden. Werden rechtlich legale Kriterien und Wege für den Datenhandel gesucht (4), sollen auch immer ausgefeiltere Technologien eine Lösung dafür bringen. Sogar die Unternehmen selbst fordern immer häufiger verbindliche Grundlagen, welche den Datenhandel legalisieren sollen – auch wenn dabei meist die Worte „Governance“ und „Privacy“ verwendet werden. (5)

Meine Datenspende

Ich gebe die Einwilligung für Datenhandel im Tausch gegen direkte Zahlungen des Unternehmens an anerkannte und nachhaltige Hilfsorganisationen.

Unternehmen der Digitalisierung und der Forschung sollen für meine Einwilligung auf Ihrer Website und der dadurch beginnenden Profilbildung definierte und summierte Zahlungen leisten. Profitieren sollen nachhaltige und karitative Institutionen mit anerkannten Zertifikaten, welche auf der Website von den Unternehmen zur Wahl gestellt werden.

Dem User soll der Stand seiner eigenen „Datensammlung“ (z.B. Anzahl aufgerufene Seiten / Verweildauer / Aktivitäten / Downloads / Daten aus Tracking und Tracing usw. (6 u. 7)) und deren aktuellen Wert im Datenhandel angezeigt werden. Monatlich muss die summierte Zahlung anhand des Datenwertes nachweislich und für den Benutzer sichtbar an die karitative Institution fliessen. Der Wert von personenbezogenen Daten festzulegen, könnte vereinfacht über den heutigen Preis von Datenlieferungen von Datenhändlern festgelegt werden (8).

Was bringt‘s

Obwohl ich selbstverständlich die Umsetzung eines zeitgemässen Datenschutzes befürworte, könnte der Datenhandel mit obiger Idee von den „Digitalen Unternehmen“ als legalisiertes und willkommenes Feigenblatt eingesetzt werden. Und zwar solange, bis die Privatsphäre den Wert erhält, den sie verdient und somit verbindlich geschützt wird. Und die wirkliche Welt und unser Klima könnten bis dahin davon profitieren.

Weiterführende Links
  1. Süddeutsche Zeitung SZ.de, 18., Januar 2020, Datenschutz und Cookies: Die große Einwilligungs-Lüge, Gastkommentar von Tobias Gostomzyk, Professor für Medienrecht, TU Dortmund.
  2. Süddeutsche Zeitung SZ.de, 21. Januar 2020; Clearview – Warum automatisierte Gesichtserkennung so gefährlich ist, von Simon Hurtz.
  3. digma, Zeitschrift für Datenrecht und Informationssicherheit, Schulthess Verlag, info; 19.Jahrgang, Heft 4, Dezember 2019; Datenschutz auf der Intensivstation, von Florent Thouvenin, Prof. Dr. iur. Rechtsanwalt, Ausserordentlicher Professor für Informations- und Kommunikationsrecht, Universität Zürich
  4. digma, Zeitschrift für Datenrecht und Informationssicherheit, Schulthess Verlag, info; 19.Jahrgang, Heft 4, Dezember 2019; Datenmärkte ohne „Dateneigentum“, von Kirsten Johanna Schmidt, Dr. iur. Rechtsanwältin, LL.M. (Boston)
  5. Frankfurter Allgemeine Zeitung FAZ.net, Aktualisiert am 19.Januar 2020; Facebook Manager – „Aufspalten ist nicht die Lösung“; von Nick Clegg, Vice-President for Global Affairs and Communications bei Facebook
  6. Süddeutsche Zeitung SZ.de, 16. Dezember 2019; Tracking – Das Geschäft mit unseren Geheimnissen – Eine Spurensuche, von Antonia Franz, Olivia von Pilgrim und Hannes Munzinger.
  7. Süddeutsche Zeitung SZ.de, 29. Januar 2020; Privatsphäre bei Facebook – Listen mit Schock-Potenzial, von Simon Hurtz.
  8. Nau Media AG, Nau.ch; 27. Januar 2020; Google verkauft jetzt private Nutzerdaten an Behörden, von Alexander König.
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