Die AHV-Nummer – Die neue DNA der Verwaltung?

Eine breite Verwendung der AHV-Nummer durch die Behörden ermöglicht effiziente und kostengünstigere Verwaltungsarbeit. Der Bundesrat strebt daher an, dass neu Behörden generell die AHV-Nummer verwenden dürfen.

Ausgangslage
Die AHV-Nummer wird heute insbesondere in den Sozialversicherungen als Personen Identifikator verwendet, sowohl auf Bundes-, Kantons- als auch auf Gemeindeebene. Sie darf auch ausserhalb der Sozialversicherungen eingesetzt werden, eingesetzt werden, wenn dafür eine explizite gesetzliche Grundlage besteht. Diese muss für den einzelnen Anwendungsbereich konkret festhalten, wer die AHVN für welchen Zweck einsetzen darf. Als Beispiel sei hier der Kanton ZG erwähnt. Die Verwendung der AHVN muss der Zentralen Ausgleichsstelle der 1. Säule gemeldet werden. Ausserdem sind technische und organisatorische Massnahmen zur Wahrung des Datenschutzes und der Informationssicherheit zu treffen. Seit der Einführung der heutigen, 13-stelligen AHVN im Jahre 2008 hat ihre Verwendung ausserhalb der Sozialversicherungen in diesem Rahmen stark zugenommen. Der Bundesrat will nun dem Anliegen von Behörden auf allen drei staatlichen Ebenen entgegenkommen, welche die AHVN vermehrt in ihrer Verwaltungsarbeit einsetzen wollen. Die Gesetzesanpassung für die breite Verwendung der AHVN wird voraussichtlich im 2023 im NR/SR behandelt.

Was ist das Besondere an der AHV-Nummer?
Die AHV-Nummer ist eine – nicht sprechende – zufällig generierte – nur genau einmal vorkommende und – lebenslang unveränderliche – Zahlenfolge mit dreizehn Stellen.

Die AHV-Nummer erlaubt rasche, kostengünstige Arbeit
Wenn in einer Datenbank nicht nur Basis-Personenattribute wie Name, Vorname, Geburtsdatum und Geschlecht eingesetzt werden, sondern auch die AHVN, so senkt dies den Arbeitsaufwand. Denn es muss nur ein Identifikationsmerkmal anstelle von mehreren verwendet werden.

Keine Persönlichkeitsprofile wegen der AHV-Nummer
Die vorgesehene Gesetzänderung führt nicht dazu, dass Daten aus verschiedenen Sammlungen häufiger miteinander verknüpft werden als bisher. Wenn Behörden die AHVN vermehrt einsetzen, so erhöht das nicht ihr Wissen über die Personen, die sie registriert haben. Die AHVN ist kein Benutzercode, der den Zugang zu allen irgendwo vorhanden personenbezogenen Daten Trägers oder Trägerin öffnet.

AHV-Nummer öffnet keine Türen
Die AHVN ist kein Passwort, mit dem man sich Zugang zu den Informatiksystemen verschaffen kann. Man kann sich mit ihr in keine Datenbank einloggen. Schon der Zugriff auf die allgemeinen Büroanwendungen der öffentlichen Verwaltung erfolgt in der Regel über eine Zwei-Faktor-Authentifizierung (z. B. «Smartcard» des Bundes mit Benutzerzertifikat auf einem Chip plus individuelle PIN).

Mit der AHV-Nummer kann man sich nicht ausweisen
Die AHVN ist kein amtlicher Identitätsausweis. Eine Person kann ihre Identität nur mit einem amtlichen Ausweis (Pass oder ID) nachweisen. Es ist auch nicht möglich, einzig durch die Angabe der eigenen AHVN Sozialversicherungsleistungen zu erhalten. Auch wenn jemand die AHVN einer anderen Person kennt, kann sie daraus keinen finanziellen oder immateriellen Nutzen ziehen. Mit der AHVN allein kann man keinen Betrug begehen.

Projektgruppe der SIK bündelt die Bedürfnisse der öffentlichen Verwaltung
Die Projektgruppe hat eine ausführliche Grundlagendokumentation mit konkreten Fallbeispielen erstellt. (Erklärungsvideo, 2.46 Min.)

Die öffentliche Verwaltung begrüsst eine Gesetzesanpassung
Sollte das Parlament die Gesetzesanpassung ca. 2023 befürworten, steht die öffentliche Verwaltung vor der Herkulesaufgabe die Datenbanken zu bereinigen und von unzähligen Dubletten zu löschen.

Weiterführende Links
Medienmitteilung des Bundesrates vom 30.10.2019
Home Page Schweizerische Informatikkonferenz SIK, Themen
Bericht Inside-IT, vom 7.11.2018

 

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Bruno Furrer

Bereichsleiter Projekte - Vereinigung der Strassenverkehrsämter, asa, Bern

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