Die folgenden Seiten findest Du alle unsere Informationen zu den Urheberrechten und Lizenzen:
- FAQ Urheberrecht, Teilen von Materialien
- (Freie) Bilder finden und nutzen
- Creative Commons Lizenzen
- Filme im Unterricht, Rechtliche Fragen
Von Menschen gefertigte Werke, das heisst Texte, Bilder, Audio- und Videomaterial, Computerprogramme u.a. sind in der Schweiz durch das Urheberrecht geschützt. Das bedeutet, dass die Urheber und Urheberinnen entscheiden dürfen, ob andere ihr Werk verwenden dürfen und wenn ja, unter welchen Bedingungen. Das Urheberrecht besteht aus einem ganzen Strauss an Rechten, welche verschiedene Bereiche regeln. Viele dieser Rechte können abgegeben werden, beispielsweise an einen Verlag, der dann über Publikations- und Nutzungsbedingungen entscheiden darf. Untenstehend werden verschiedene Möglichkeiten zur Festlegung von Nutzungsbedingungen aufgeführt:
- Creative Commons Lizenz: CC-Lizenzen ermöglichen eine möglichst freie Weiterverbreitung und Weiterverwendung von Werken unter bestimmten Bedingungen. Die Urheber:innen müssen immer genannt werden. Ausserdem können gewisse Verwendungen, etwa die Veränderung von Werken oder die kommerzielle Nutzung durch Dritte, ausgeschlossen werden.
- Alle Rechte vorbehalten: Geistige Schöpfungen sind nach Schweizer Urheberrecht automatisch geschützt. Dieses erlaubt eine Verbreitung nur unter eingeschränkten Bedingungen (als Zitat, im schulischen Kontext, in einem sehr eingeschränkten privaten Rahmen etc.). 70 Jahre nach Tode des Urhebers (50 Jahre bei Computerprogrammen) erlischt das Urheberrecht und die Werke sind „gemeinfrei“.
- „Gemeinfrei“/„Public Domain“: Es sind keine Urheberrechte mehr vorhanden, das Werk darf ohne Einschränkung weiterverwendet / weiterverbreitet werden. Sehr ähnlich ist die CC0-Lizenz, bei der Urheber:innen auf ihre Rechte verzichten.
Die Hochschule Luzern setzt sich für einen möglichst freien Zugang zu Wissen ein („Open Science„). Dies umfasst den Zugang zu Daten, Publikationen, Lehr- und Lernmaterialien und weiteren Publikationen. Sie hat dies in eigenen Policies festgehalten. Patente und Materialien, die nicht veröffentlicht werden, sind von den Open Science Policies nicht betroffen.
Wir als Bibliotheken der Hochschule Luzern stehen für eine möglichst freien Zugang zu Wissen als Basis demokratischer Teilhabe und ermutigen Menschen zum Nutzen und Teilen von Materialen wenn es rechtlich möglich ist. Unsere Position und Aufgabenbereiche haben wir in der Erklärung Informationskompetenz festgehalten.