Ein Plagiat ist die ganze oder teilweise Übernahme eines veröffentlichten Werks ohne Quellen- bzw. Urheber/in-Angabe. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Übernahme absichtlich oder unabsichtlich erfolgt. Publizierte Werke dürfen zitiert werden, wenn das Zitat als Hinweis, Erläuterung oder Veranschaulichung dient (siehe Richtig zitieren)
Es gibt unterschiedliche Plagiatsformen (vgl. Merkblatt „Plagiate werden geahndet“)
- Textteile aus einem fremden Werk werden übernommen, ohne die Quelle mit einem Zitat kenntlich zu machen. Dazu gehört auch das Herunterladen und Verwenden von Textteilen aus dem Internet ohne Quellenangabe (Copy & Paste-Plagiat).
- Textteile aus einem fremden Werk werden übernommen, leicht angepasst und umgestellt, ohne die Quelle kenntlich zu machen (Paraphrasieren).
- Textteile aus einem fremden Werk werden direkt übernommen oder allenfalls paraphrasiert. Die entsprechende Quelle wird zwar zitiert, aber nicht im Kontext des übernommenen Textteils bzw. der übernommenen Textteile (Beispiel: Verstecken der plagiierten Quelle in einer Fussnote am Ende der Arbeit).
- Fremdsprachige Texte (oder Teile davon) werden übersetzt und ohne Quellenangaben als eigene ausgegeben (Übersetzungsplagiat).
- Ein und dieselbe Arbeit (oder Teile davon) wird zu verschiedenen Prüfungs- und Seminaranlässen eingereicht (Selbstplagiat).
- Ein fremdes Werk wird unter dem eigenen Namen eingereicht (Vollplagiat).
Die Verwendung von KI-basierten Texten ist keine Plagiatsform, da es keine Autorschaft gibt. Dennoch kann die Verwendung von KI in bestimmten Fällen gegen die gute wissenschaftliche Praxis verstossen. vgl. Positionspapier Generative künstliche Intelligenz in der Hochschullehre