„Darf ich ChatGPT & Co in meinen Leistungsnachweisen verwenden und wenn ja – wie muss ich das kenntlich machen?“ Diese Frage treibt Studierende – genauso wie Forschende und Lehrende – um. Dahinter steht grundlegender die Frage, wie KI so genutzt und belegt werden kann, dass es den Prinzipien der wissenschaftlichen Integrität entspricht.
Die Hochschule Luzern arbeitet gerade daran, Regeln für die Nutzung von generativer KI im Rahmen des Studiums aufzustellen. Einen Ausblick auf zukünftige Regeln kann das Positionspapier zum Umgang mit generativer KI des Zentrums für Lernen, Lehren und Forschen (ZLLF) geben.
Neben grundsätzlichen Regelungen der Hochschule, wird es individuelle Ergänzungen bzw. Einschränkungen der Regeln an den einzelnen Departementen geben. Wenn dir die für dich geltenden Regelungen noch unklar sind, sprich bitte frühzeitig mit deinen Betreuer*innen/Gutachter*innen.
Anwendungstipps und Regelungen der Departemente der Hochschule Luzern
Departement Soziale Arbeit
Das Departement Soziale Arbeit hat im Herbst 2023 einen
Leitfaden zum Umgang mit KI und schriftlichen Arbeiten
verabschiedet. Der Leitfaden wird in regelmässigen Abständen weiterentwickelt, die aktuellste Version ist jeweils auf mycampus abrufbar (interner Bereich).
Departement Wirtschaft
Die HSLU Wirtschaft betrachtet KI-Tools wie ChatGPT als unterstützende Assistenz im Lern- und Forschungsprozess, betont jedoch, dass deren Einsatz transparent deklariert werden muss; ChatGPT und ähnliche Tools dürfen nicht als Quelle angegeben oder als Autor:innen genannt werden. Die Nutzung von KI ist in der Arbeit nachvollziehbar zu dokumentieren, während die Verantwortung für die Arbeit selbst bei den Studierenden bleibt.
Departement Informatik
Am Departement Informatik der HSLU betrachten wir KI-gestützte Werkzeuge wie bspw. ChatGPT als innovative Unterstützung im Studium und in der Forschung. Wir ermutigen dazu, diese Tools zu erkunden – etwa beim Strukturieren von Ideen, beim Formulieren von Texten oder zur Anregung für eigene Recherchen.
Aber Vorsicht ist geboten: Die von KI erzeugten Inhalte sollten nie ungeprüft übernommen werden. Stellt sicher, dass die Aussagen korrekt sind, und stützt euch für eure wissenschaftlichen Arbeiten stets auf überprüfbare, zitierfähige Quellen. (KI-Tools wie ChatGPT gelten nicht als Primärquelle – eine direkte Zitierung ist nur in begründeten Ausnahmefällen und nach Absprache mit euren Betreuer*innen zulässig.)
Wenn ihr generative KI in eurer Arbeit verwendet, ist Transparenz entscheidend. Beschreibt die Nutzung klar – beispielsweise im Methodenteil oder in der Einleitung. Eine hilfreiche Orientierung bieten hier zum Beispiel die Leitlinien der ETH Zürich und die Empfehlung der Hochschule Mainz.
Unser Tipp: Klärt frühzeitig mit euren Betreuer*innen, in welchem Umfang der Einsatz von KI erlaubt ist – und wie die Verwendung dokumentiert werden soll.
Departement Technik & Architektur
Am Departement Technik & Architektur der HSLU sehen wir datenbasierte Systeme (KI) als wertvolle Unterstützung, die – ähnlich wie in der späteren beruflichen Praxis – gezielt eingesetzt werden sollen. Generierte Informationen müssen jedoch kritisch geprüft und verstanden werden können. Dafür bilden wir unsere Studierenden aus und bewerten die Leistungen entsprechend.
Hinweise zum Umgang mit KI
sind auf mycampus bei den Dokumenten des Prüfungswesens abrufbar (interner Bereich).
Die Verantwortung für die zweckmässige Nutzung generierter Inhalte liegt bei den Anwender:innen. Da datenbasierte Systeme keine Rechenschaft ablegen können, dürfen sie nicht als Autor:innen angegeben werden. Da ihre Outputs jedoch bestehende Muster reproduzieren und Inhalte beeinflussen, ist bei der Erstellung von Datenbeispielen, Grafiken oder Bildern eine Kennzeichnung im Text oder in den Bildunterschriften erforderlich.
Der individuelle Lernprozess und die Eigenleistung müssen nachvollziehbar bleiben. Um Transparenz zu gewährleisten, ist die Nutzung datenbasierter Systeme am Departement Technik & Architektur im Anhang der Arbeit tabellarisch aufzulisten. Diese Übersicht sollte angeben, welche Systeme verwendet wurden, für welche Zwecke sie eingesetzt wurden und in welchem Umfang sie in die Arbeit eingeflossen sind.
Departement Design, Film und Kunst
Die Guideline des Departement Design, Film und Kunst wurde im Januar 24 veröffentlicht. Zusammengefasst lässt sich sagen, dass eine Benutzung von KI Tools grundsätzlich nicht ausgeschlossen ist, jedoch auch hier Herkunftsnachweise gefordert werden, wenn Gedankengut der Arbeit mit Hilfe von KI entstanden sind. Zudem sollten sich die Studierenden und Anwärter:innen bewusst sein, dass sie im vollen Masse für den Inhalt der abgegebenen Arbeiten verantwortlich sind und die KI nicht als wissenschaftliche Quelle gilt.