„Darf ich ChatGPT & Co in meinen Leistungsnachweisen verwenden und wenn ja – wie muss ich das kenntlich machen?“ Diese Frage treibt Studierende – genauso wie Forschende und Lehrende – um. Dahinter steht grundlegender die Frage, wie KI so genutzt und belegt werden kann, dass es den Prinzipien der wissenschaftlichen Integrität entspricht.
Die Hochschule Luzern arbeitet gerade daran, Regeln für die Nutzung von generativer KI im Rahmen des Studiums aufzustellen. Einen Ausblick auf zukünftige Regeln kann das Positionspapier zum Umgang mit generativer KI des Zentrums für Lernen, Lehren und Forschen (ZLLF) geben.
Neben grundsätzlichen Regelungen der Hochschule, wird es individuelle Ergänzungen bzw. Einschränkungen der Regeln an den einzelnen Departementen geben. Wenn dir die für dich geltenden Regelungen noch unklar sind, sprich bitte frühzeitig mit deinen Betreuer*innen/Gutachter*innen.
Stellungnahmen bzw. Regelungen der Departemente der Hochschule Luzern
Departement Soziale Arbeit
Das Departement Soziale Arbeit hat im Herbst 2023 einen Leitfaden zum Umgang mit KI und schriftlichen Arbeiten verabschiedet. Der Leitfaden wird in regelmässigen Abständen weiterentwickelt, die aktuellste Version ist jeweils auf mycampus abrufbar (interner Bereich).
Departement Informatik
Wir am Departement Informatik der HSLU betrachten KI-Tools wie bspw. ChatGPT als innovative Ressourcen, die das Lernen und die Forschung unterstützen können. Wir ermutigen dazu, diese Werkzeuge zu erkunden. Es ist jedoch von entscheidender Bedeutung, die Ergebnisse dieser KI-Tools mit Vorsicht zu betrachten und sie sorgfältig zu verarbeiten. Stellt sicher, dass ihr ihre Aussagen überprüft und geeignete Quellen findet, die korrekt zitiert werden können. (ChatGPT und ähnliche Tools können nur in absoluten Ausnahmefällen als Primärquelle verwendet werden.)
Wenn ihr euch dafür entscheidet, generative KI in eurer Arbeit zu verwenden, solltet ihr dies klar deklarieren, beispielsweise im Methodenteil oder in der Einführung. Bedenkt auch, dass das Zitieren von ChatGPT & Co. in eurer Arbeit nur mit einer guten Begründung und nach Rücksprache mit euren Betreuer*innen erfolgen sollte.
Departement Design, Film und Kunst
Die Guideline des Departement Design, Film und Kunst wurde im Januar 24 veröffentlicht. Zusammengefasst lässt sich sagen, dass eine Benutzung von KI Tools grundsätzlich nicht ausgeschlossen ist, jedoch auch hier Herkunftsnachweise gefordert werden, wenn Gedankengut der Arbeit mit Hilfe von KI entstanden sind. Zudem sollten sich die Studierenden und Anwärter:innen bewusst sein, dass sie im vollem Masse für den Inhalt der abgegebenen Arbeiten verantwortlich sind und die KI nicht als wissenschaftliche Quelle gilt.