Datenschutzaufsicht der eidgenössischen Gerichte

Mit der DSG-Revision erfährt das Datenschutzrecht in verschiedener Hinsicht gewisse Änderungen und orientiert sich künftig bewusst – so das erklärte Ziel – an der europäischen Datenschutzgesetzgebung, der DSGVO. Für eine gehörige Umsetzung besteht allerdings nicht für alle Normadressaten gleichermassen Klarheit. Auch für die eidgenössischen Gerichte besteht noch Klärungsbedarf – insbesondere …