KI in der Sozialen Arbeit

Alle zwei Jahre ruft die Pflicht: Die KESB, die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, verlangt die Berichterstattung über die vergangenen zwei Jahre. Der Beistand oder die Beiständin muss über die Fortschritte in den verschiedenen Lebensbereichen des anvertrauten Mündels berichten. Eine repetitive Aufgabe, die bei den meisten Mitarbeitenden für schlechte Laune sorgt. „Wie …