Datenschutz im Arbeitsrecht: Verbotsnorm oder Bearbeitungsgrundsatz?

Das Bundesgericht hatte die Frage zu klären, ob eine Datenbearbeitung nach Art. 328b Obligationenrecht (OR) selbst dann unzulässig ist, wenn sie nach dem Datenschutzgesetz (DSG) erlaubt wäre. Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass eine Datenbearbeitung, die gegen Art. 328b OR verstösst, zwar rechtwidrig ist, sich aber auf einen Rechtfertigungsgrund nach …