Die von der DSGVO formulierten «Privacy by» Anforderungen zwingen zum Umdenken bei der Projektabwicklung
Der in DSGVO Art. 25 verlangte «Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen» wird als neue und anspruchsvolle Anforderung verstanden. Im Kontext komplexer Systeme ist der Aufwand hierfür tatsächlich ernst zu nehmen, aber die zugrundeliegenden Prinzipien alles andere als neu. Ann Cavoukian (Information & Privacy Commissioner; Ontario, Canada) entwickelte und …