Das Autonome Fahren wird in der Öffentlichkeit heiss diskutiert. Aus technologischer, rechtlicher, infrastruktureller und auch soziokultureller Sicht wird sich das komplett autonome Fahren im Individualverkehr in den kommenden 10 Jahren nicht durchsetzen.
Bevor man vom autonomen Fahren spricht, muss definiert werden, was darunter zu verstehen ist. Unter autonomem Fahren versteht man die weitgehend autonome Fortbewegung von Fahrzeugen und Transportsystemen auf einem Level von 0 bis 5. Auf dem Autonomie Level 0 lenkt ein Fahrer das Fahrzeug, auch bremst, beschleunigt und manövriert der Fahrer das Fahrzeug. Auf dem Autonomie Level 5 ist kein Fahrer mehr erforderlich. Die Level 1-4 sind Zwischenschritte zu den beschriebenen Level 0 und 5. Heute gibt es Fahrzeuge bis zum Autonomie Level 3.
Die grösste Herausforderung in der Entwicklung autonomer Fahrzeuge auf Level 5 liegt im technischen Bereich. Ein Autonomes Fahrzeug wird mit Radar, Kameras, Sensoren sowie speziellen Lidar-Sensoren und GPS positioniert und gesteuert. Bereits hier stellen sich zahlreiche Herausforderungen. Lidar-Sensoren, die bei der Abtastung der Umgebung entscheidend sind, sind teuer, fehleranfällig und funktionieren je nach Umwelteinflüssen nicht korrekt. Auch eine Positionierung des Fahrzeugs in der benötigten Genauigkeit kann durch ein heutiges GPS-System noch nicht sichergestellt werden. Die Erkennung und Deutung von Bildern, die von Kameras geliefert werden, stellen die zweite Herausforderung dar. Die dritte Herausforderung ist die Datenkommunikation. Intel geht davon aus, dass jedes autonome Auto auf einer achtstündigen autonomen Fahrt etwa vier Terabyte Daten generieren und konsumiert. Diese Datenmenge ist von den heutigen Datennetzen nicht zu bewältigen.
Nach den technischen Fragen müssen die rechtlichen Aspekte beachtet werden. In Fachkreisen wird diskutiert ob autonome Fahrzeuge gegen die Menschenwürde verstossen und ob es zulässig ist, dass Menschen Entscheidungen, von denen ihr Leben abhängt, an eine Maschine delegieren. Die weniger philosophischen und etwas handfesteren rechtlichen Fragen sind die Haftung bei einem Unfall und die für ein autonomes Fahrzeug benötigten Versicherungen sowie die Fragen rund um den Datenschutz. In Bezug auf den Datenschutz unterscheidet man drei Kategorien von Daten, die beim autonomen Fahren anfallen. Das sind die Daten aus dem Fahrzeug selbst, die Daten zur Aussenwelt des Fahrzeugs und die Daten zu Benutzern des Fahrzeugs. Die Fahrzeugdaten selbst stellen ein untergeordnetes Problem dar. Bei den Daten zur Aussenwelt wie auch bei den Daten zu den Passagieren stellt sich die Frage ob diese eine Identifizierung von Personen zulassen. Sollte eine Identifizierung von Personen möglich sein, findet die DSGV Anwendung und Vorschiften des Datenschutzgesetzes müssen eingehalten werden. Um Autonomes Fahren zu ermöglichen müssen auch Gesetze und Verordnungen angepasst werden.
Die Infrastrukturellen Herausforderungen liegen oftmals im unkoordinierten Strassenverkehr. Autonome Fahrzeuge müssen nicht nur bei Sonne, auf einer klar gekennzeichneten Autobahn fehlerfrei unterwegs sein, sondern auch bei starkem Regen, Nebel und Schnee ohne Unfälle funktionieren. Der Stadtverkehr mit vielen verschiedenen Verkehrsteilnehmern auf engstem Raum, vielen Verzweigungen und laufend ändernden Regelungen macht das autonome Fahren nicht einfacher.
Neben den vielen technischen, rechtlichen und infrastrukturellen Herausforderungen gilt es zuletzt auch den soziokulturellen Faktor zu betrachten. Heute werden Fahrzeuge nicht nur für den Transport von Gütern und Personen genutzt. Emotionalitäten, Spass am Fahren und Image, welches durch ein Fahrzeug vermittelt wird, sind auch zu beachtenden Faktoren. In Zukunft kann man auf einer Fahrt Lesen, ein Meeting abhalten, ein Kaffee trinken, Mails beantworten oder andere Tätigkeiten erledigen. Die Alten Werte der Fahrzeuge rücken in den Hintergrund.
Das Autonome Fahren bietet enorme Chancen aber auch technische, rechtliche, infrastrukturelle und soziokulturelle Herausforderungen. Autonomes Fahren wird sich durchsetzen. Bis dahin werden aber noch mehr als zehn Jahre vergehen.