Wie lese ich einen Gesetztext? Tipps und Tricks dazu wurden bereits im ersten Modul Recht des CAS Data Privacy Officer vermittelt. Hier kommt deine Chance, ebenfalls von diesem Wissen zu profitieren.
Hast du dir auch schon gedacht, dass es als Eidgenosse oder Eidgenossin angebracht wäre, sich einfach mal aus Neugier oder Gelüsten der Allgemeinbildung einen Gesetzestext zu Gemüte zu führen? Nicht? Ich auch nicht. Liegt vielleicht daran, dass ich nur zur Hälfte Schweizerin bin und auch nicht Juristin. Die Notwendigkeit dazu ergab sich aber aus meinem Alltag als Projektleiterin von Forschungsprojekten mit deinen und meinen Gesundheitsdaten, welche in der Schweiz dem Humanforschungsgesetz und der zugehörigen Verordnung unterliegen, meistens jedenfalls. Nur keine Berührungsängste, los geht’s:
So findest du das aktuelle Gesetz
Der Bund, sonst nicht unbedingt der Inbegriff erfolgreicher IT-Projekte, führt eine systematische Rechtssammlung in elektronischer Form. Hier kommst du zur Startseite. Als besonders hilfreich erweisen sich die Suche nach Stichworten sowie das Setzen von Filtern. Tipp: Bleibe bei der elektronischen Version und verzichte auf alternde Papierausdrucke!
So gehst du vor
Oft wirst du x-mal scrollen müssen, um zum Ende des Textes zu gelangen. Verschaffe dir daher zuerst einen Überblick, indem du mit der Funktion «alles ausblenden» oben rechts nur noch die Kapitel anzeigen lässt. Als Lesemuffel entdecke ich hierbei manchmal voller Freude Kapitel, die für dich nicht relevant sind.
Das liest du zuerst
Starte anschliessend mit Kapitel 1, Abschnitt 1. Darin ist der Geltungsbereich abgebildet. Auch hier gilt: schau, ob das Gesetz auf deine Fragestellung zutrifft– ich sage nur Lesemuffel. Als ungeübtem Gesetzesleser wie mir helfen insbesondere die Begriffsdefinitionen in diesem Kapitel weiter.
Das gibt es sonst noch zu sehen
Am Beispiel «Humanforschungsgesetz» siehst du, dass jedes Gesetz eine Nummer hat, in diesem Fall 810.30. Links in der Ansicht gibt es ebenfalls zu sehen, zu welchem Themenbereich das gesuchte Gesetz gehört, hier Thema 8. Die zugehörige Verordnung trägt übrigens nicht zufällig die Nummer 810.301. Toll wäre, es gäbe direkt einen offensichtlichen Link dazu im Gesetz, aber leider nein.
Im Kästchen «Zusätzliche Informationen» empfiehlt es sich, mal etwas zu klicken. Die Namen der Themen sind selbsterklärend. Besonderes Augenmerk solltest du auf «Änderungen» legen. Da sind auch sogenannte Fremdänderungen ersichtlich, welche durch Anpassungen in anderen Gesetzen eine Änderung in dem für dich interessanten zur Folge hatten. Genau diese sind alles andere als offensichtlich und wirst du verpassen, wenn du mit der Papierversion unterwegs bis. Tipp: Nutze auch mal das Werkezeug «Sprachenvergleich» ebenfalls ganz rechts. In einem Land wie der Schweiz mit seiner Sprachenvielfalt durchaus nützlich.
Das Ende der Fahnenstange
In den Ratsunterlagen (leider nicht verlinkt in der Systematischen Rechtssammlung) kann sogar bis auf das Niveau der Satzzeichen nachvollzogen werden, wie sich der Wortlaut in einem Gesetz bei dessen Einführung im Pingpongspiel zwischen Bundes- und Nationalrat entwickelt hat. Die Anleitung zum Lesen sogenannten Fahnen beschert dir auch gleich eine Portion Staatskunde und Politikwissen, nur so à propos Allgemeinbildung.
Sollten die langen Winternächte oder der Flockdown uns viel zusätzliche Zeit bescheren, hätten du und ich nun auch noch die Rubrik Gesetzestext im Lese-Repertoire. Viel Spass beim Gesetze-Stöbern!