Kryptowährungen werden zunehmend salonfähig. Die Adaption als digitales Zahlungsmittel schreitet in vielen Bereichen voran. Wie es um die Akzeptanz bei kantonalen und kommunalen Instanzen steht und ob die Einführung von «Kryptozahlungen» für den Staat einen Vorteil verspricht, erfahren Sie hier.
Am 1. Juli 2016 war es soweit! In der «Crypto Valley» Stadt Zug bestand ab sofort die Möglichkeit, Gebühren bis maximal Fr. 200.– in Bitcoin und Ethereum zu bezahlen. Die Mitteilung über die Einführung dieses revolutionären Bezahldienstes fand, über die Schweizer Grenzen hinaus, grossen medialen Anklang.
Im Jahr 2021 wurde das Angebot für «Kryptozahlungen» ausgeweitet. Natürlichen und juristischen Personen war es nun möglich, ihre Steuern in Bitcoin oder Ethereum zu bezahlen. Das Transaktionslimit für offene Steuern beträgt zurzeit grosszügige 1,5 Millionen Franken.
So funktioniert die Abwicklung
Die Bitcoin Suisse AG übernimmt den Wechsel der Kryptowährung in Schweizer Franken und trägt eine allfällige Wechselkursschwankung. Weder für die Finanzdirektion noch die Steuerverwaltung besteht somit ein finanzielles Risiko. Die Gebühren für den Wechsel in Schweizer Franken betragen 1 Prozent der geschuldeten Steuer. Die Bitcoin Suisse AG stellt diesen Betrag der steuerpflichtigen Person separat in Rechnung.
In welchen Kantonen und Gemeinden kann ich mit Kryptowährungen bezahlen?
Gegenwärtig bieten Zug, Lugano und Zermatt Zahlungen von Steuern, Gebühren und weiterer kommunaler Dienstleistungen in unterschiedlichen Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum oder Tether an.
Der Kanton Zug und Kryptozahlungen
Die Akzeptanz von Kryptozahlungen im Kanton Zug steigt. Wurden bis zum Jahr 2021 eher marginale Zahlungseingänge registriert, stiegen diese von 2 Millionen im Jahr 2022 auf 6 Millionen im Jahr 2023 und schliesslich auf 10 Millionen im Jahr 2024 markant an. Für das Jahr 2025 wird mit bis zu 15 Millionen Franken in Kryptozahlungen gerechnet.
Betrachten wir den letzten definitiven Steuerabschluss 2024 des Kantons Zug, fällt folgendes auf.
Die Gesamtsteuereinnahmen juristischer- und natürlicher Personen betragen 4.089 Milliarden Franken. In Relation zu den rund 10 Millionen Steuerzahlungen in «Krypto» ergibt dies eine Quote von ungefähr 0.25% an Steuerzahlungen in Bitcoin oder Ethereum.
Einführung von Steuerzahlungen in Kryptowährungen
Zug und Lugano gelten als die beiden Kryptohotspots der Schweiz. Sie beheimaten den bekannten Kryptomillionär Niklas Nikolajsen, welcher sich am Zugersee niedergelassen hat oder den Milliardär Christian Angermayer mit Wohnsitz in Lugano. Nebst natürlichen Personen sind die beiden Städte auch für juristische Personen wie Ethereum und Cardano (Stiftungen) interessant. Die Einführung von Kryptowährungen für Steuerzahlungen war ein cleverer Schachzug – vor allem aus marketingtechnischer Sicht!
Zahlungen in Kryptowährungen können Vorteile bergen – in der Schweiz zurzeit aber eher vernachlässigbare. Denn Punkte wie «Inflationsschutz», «Transaktionskosten», «Transaktionsgeschwindigkeit», «Unabhängigkeit vom Bankensystem» stellen in unserem funktionierenden Wirtschafts- und Finanzsystem einen noch vernachlässigbaren Mehrwert dar.
Fazit: Kryptowährungen als Zahlungsmittel einführen?
Ich bin Fachbereichsleiter Steuern in einer Gemeinde mit rund 11’500 Einwohnerinnen und Einwohnern im Kanton Baselland. Warum lohnt sich die Einführung einer Bezahlmöglichkeit für Steuern und Gemeindedienstleistungen in Krypto?
Vergleiche ich den Kanton Basellandschaft mit der Stadt Zug oder Lugano, fällt eines auf – die «kryptonahen Entitäten» fehlen.
Nebst «Innovation» wird in Zug, Lugano und Zermatt für die Einführung der zusätzlichen Bezahlmöglichkeit vor allem ein Argument entscheidend gewesen sein – «Marketing». Trotz wenig ausgeprägtem Kryptobezug im Kanton Basellandschaft, wäre die Einführung von «Kryptozahlungen» wohl von einem positiven, medialen Echo begleitet. Unter dieser Prämisse stellt sich mir die Frage: «Wann starten wir mit dem Projekt?»