Neustart 2026: E-ID und SWIYU-Wallet als Innovationsplattform

2021 ging die E-ID vor dem Volk mit wehenden Fahnen unter. 2026 wird die E-ID neu aufgelegt – Sie wird dabei begleitet von der Wallet SWIYU und soll als Innovationsplattform grosse Wellen schlagen. Warum muss das auch die Privatwirtschaft interessieren? Und wie ist der aktuelle Stand?

Die Analysen zeigten auf, dass das fehlende Vertrauen in die privaten Anbieter, massive Bedenken zum Datenschutz und der zu wenig greifbare Nutzen zur Ablehnung der E-ID führten. Gleich nach der Ablehnung wurde die E-ID und deren Infrastruktur in einem Partizipationsprozess neu gedacht. Am 20. Dezember 2024 verabschiedete das Parlament das neue e-ID Gesetz. Nach Ablauf der fakultativen Referendumsfrist am 21. April 2025 kann im Laufe von 2026 die E-ID in Begleitung der elektronischen Brieftasche SWIYU des Bundes genutzt werden.

Die E-ID kommt mit Ökosystem – Neustart als Innovationsplattform

Die E-ID soll zukünftig nicht nur als elektronische Identität, sondern dank der Wallet auch in der Privatwirtschaft breit für andere Nachweise genutzt werden. Der Bund baut in Zusammenarbeit mit den Kantonen, economiesuisse, Hochschulen und diversen privaten Anbietern ein Ökosystem auf in dem eine breite e-Servicepalette angeboten werden kann. In der als Innovationsplattform gedachten Testumgebung „Beta Public“, die Anfang 2025 verfügbar sein wird, können interessierte Unternehmen, Vereine und Private die Vertrauensarchitektur testen und sich auf eine Teilnahme im Ökosystem vorbereiten.

Anwendungsbeispiele für Unternehmen und Private

Der Nutzen der E-ID für das Volk war in der Abstimmung von 2021 noch nicht überzeugend genug. Die Schaffung eines Ökosystems macht die Nutzung der E-ID attraktiver für alle Beteiligten. Zudem wird sie auch international Gültigkeit besitzen. Anwendungsbeispiele sind:

Zwischen Unternehmen und Kunden:

  • Die Autovermietung prüft mittels E-ID, ob der Kunde einen gültigen Fahrausweis hat.
  • Hochschulen stellen erworbene Diplome aus, die in der Wallet verfügbar sind.
  • Ärzte stellen Rezepte für Medikamente aus, die in den Apotheken mit der E-ID eingelöst werden.

Zwischen Unternehmen, Kunden und Behörden:

  • Ein Online Gaming Anbieter prüft zur Einhaltung regulatorischer Vorgaben, ob den Kunden nicht jugendfreie Produkte oder Inhalte verkauft werden dürfen.
  • Jugendliche beantragen den elektronischen Lernfahrausweis beim Strassenverkehrsamt und Fahrlehrer, die Polizei oder Dritten prüfen ihn. Dieser Anwendungsfall war bereits 2024 im Kanton Ausserrhoden im Einsatz und wird 2025 auf die ganze Schweiz und Lichtenstein ausgeweitet.

Zwischen Behörden und Bürgern:

  • Der Bürger bestellt mit der E-ID online Nachweise (z.B. Wohnsitzbestätigungen, Betreibungsregisterauszüge, Strafregisterauszüge, etc).
  • Mit der E-ID melden Privatpersonen online Firmengründungen an.

Diese Liste ist nicht abschliessend.

Die Vertrauensinfrastruktur als Antwort auf Sicherheitsbedenken

Folgende Prinzipien wurden bei der Architektur angewandt um die Sicherheit und den Datenschutz zu gewährleisten:

  • Privacy by Design – Bei der Entwicklung wurde darauf geachtet, dass Datenschutz von Beginn weg jederzeit im Zentrum der Lösungsfindung steht.
  • Dezentralität – Die Daten bleiben auf den Smartphones der Bürger, es findet keine zentrale Datensammlung oder -speicherung statt.
  • Selbst-bestimmte Identität – Die Bürger erlangen die volle Kontrolle über ihre Daten. Die Self-Sovereign Identity (SSI) ermöglicht es ihnen selbst zu bestimmen, welche Institution welche Daten von Ihnen erhält.
  • Datensparsamkeit – Mit der E-ID werden den Institutionen nur jene Daten angezeigt, die sie tatsächlich benötigen (z.B. dass eine Person älter als 18 ist, aber nicht das Geburtsdatum).
  • Unverknüpfbarkeit – Die Aussteller der Nachweise erhalten keine Kenntnis über den Einsatz der E-ID. Dieses Feature kommt in einem zweiten Schritt hinzu.

Zusätzlich wird der Quellcode erst veröffentlicht, wenn die Datensicherheit und die Rechte Dritter nicht verletzt werden. Es werden regelmässig auch von Externen Systemprüfungen vorgenommen und das System wird laufend modernisiert und den neuen Gegebenheiten angepasst.

Fazit

Der Bund hat die Ablehnung des Volkes gehört, und seine Bedürfnisse und Ängste ernst genommen. Dank dem Partizipationsprozess und der Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft und den Hochschulen wurde gemeinsam eine Lösung erarbeitet, die bürokratischen Prozesse vereinfacht und gleichzeitig den Datenschutz Rechnung trägt. Für die digitale Transformation der Schweiz ist das ein langersehnter Schritt, der weitere anstehende Digitalisierungsschritte erst ermöglicht. 2026 wird auch die elektronische qualifizierte Signatur (QES) in Verwaltungshandlungen verfügbar. Zusammen mit der E-ID werden weitere zentrale, medienbruchfreie eServices für den Bund, die Unternehmen und die Bürger verfügbar. Nun gilt es das Ökosystem zusammen zum Leben zu erwecken und einen Mehrwert für die Bürger, die Unternehmen, die Vereine und den Staat zu generieren. Dabei müssen durchdachte, sinnvolle Anwendungsfälle, eine benutzerzentrierte Umsetzung und die Förderung des Bewusstseins der Bevölkerung unbedingt ins Zentrum gerückt werden.

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Alexandra Nussbaumer

Alexandra Nussbaumer arbeitet als Informatikerin Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung und bloggt aus des CAS Chief Digital Officer. Nebst den technischen Aspekten gehört ihr Herz dem Spannungsfeld Mensch, Technik und Prozesse.

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