Fast täglich lesen wir von neuen Errungenschaften im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI). Es ist einer der schnellst wachsenden Märkte mit 387 Milliarden US Dollar (2022) auf rund 1’394 Milliarden US Dollar bis im Jahr 2029. (Quelle: Fortune Business Insights).
Die KI findet unter anderem Eingang in jeglicher Art Sensorik und ermöglicht neue Usecases um das eigene Business besser zu verstehen und laufend zu optimieren. Geht dies im Einklang mit dem neuen DSG?
Nachfolgend betrachten wir ein paar Praxis-Anwendungen aus dem Detailhandel und zusätzlich noch aus unserem öffentlichen Leben.
Der Retail Handel im Wandel /Schliessen der Lücke Online und Offline
Wir merken es bei unserem Kaufverhalten selbst, dass der stationäre Handel Marktanteile, speziell im Non Food Bereich, verliert. Retailer müssen sich neu erfinden. Das Einkaufen stationär oder auch der Besuch auf der Bank soll zum Erlebnis werden. Neue Store- oder Bank-Filialen-Konzepte entstehen, um die Kunden in den Laden oder in die Bank zu holen.
In den Online-Stores stehen den Anbietern unter anderem mit „Google Analytics“ diverse KPI’s (Key Performance Indikatoren) zur Verfügung, welche messbare Auskünfte über das Kaufverhalten und das Kundenprofil der Store-Besucher geben.
Der stationäre Handel hatte bis dato keine Möglichkeiten dies zu messen. Er will diese Wissenslücken schliessen mit neuen Sensor-Technologien, welche helfen das Kundenverhalten zu verstehen und das Kundenerlebnis stetig zu optimieren.
Zum Einsatz kommen vielfach 3D-Sensor-Technologien, welche es ermöglichen, einen Store optisch komplett zu erfassen.
Was bedeutet der Einsatz dieser intelligenten Sensorik in Bezug auf den Datenschutz? Werden die Persönlichkeits- und Grundrechte der Besucher/Personen gewährleistet? Muss der Kunde beim Eintritt in den Laden über den Einsatz dieser Sensorik informiert werden?
Um dies zu beurteilen ist es wichtig Funktionsweise der eingesetzte Technologie zu verstehen.
3D-Sensoren sind Edge-Processing-Geräte, was bedeutet, dass alle Computer-Vision-Prozesse in Echtzeit auf dem Sensor selbst stattfinden. Während des Betriebs verlassen weder Fotos noch bewegte Bilder den Sensor, sondern nur anonyme x/y-Koordinaten oder definierte Auslöser – zum Beispiel, dass jemand eine virtuelle Linie an einem Türeingang überschreitet. Somit werden keine biometrischen Daten (besonders schützenswerte Personendaten) gespeichert oder weiterverarbeitet. Von den Objektiven zusammengestellte Stereobilder werden anstelle identifizierbarer Bilder sofort in Koordinaten- und Zeit-Stempeldaten umgewandelt, sogenannte Metadaten.
Somit ist eine datenschutzkonforme Kundenfluss-Analyse möglich, welche basierend auf dem DSG, keine proaktive Information der Besucher erfordert, jedoch empfiehlt sich eine transparente Kommunikation, welche das zweite nachfolgende Beispiel aufzeigt.
SBB: „Datenschutz mit neuem Kundenfrequenzsystem gewährleistet“
Es gab zuerst in der Öffentlichkeit einen grossen Aufruhr als bekannt wurde, dass die SBB zur Optimierung von Sicherheit und Service-Qualität auf den Bahnhöfen, die Besucherströme überwacht. Es herrschten Missverständnisse, speziell in der Welt der Datenschützer, da Unkenntnis der eingesetzten Technologien vorhanden war. Die SBB setzt die vorab beschriebene 3D-Sensor-Technnolgie ein und es werden keine personenbezogenen Daten gespeichert. Im Auftrage der SBB wurde eine umfassende Datenschutzfolgeabschätzung „DSFA“ in Auftrag gegeben. Diese ist unten verlinkt und spannend zu lesen!
Konklusion:
Es gibt immer mehr verfügbar intelligente Technologien auf dem Markt welche „privacy by design“ offerieren. Es ist wichtig zu verstehen, wie ein Sensor funktioniert, um auch die Datenschutzkonformität zu beurteilen.
Weiterführende Links zum Thema:
- Personenflüsse in Bahnhöfen inklusive Datenschutzfolgeabschätzung
- 3D-Sensoren und Datenschutz
- Studie Omni Channel Forum: Der Handel im Wandel