Kennen Sie Ihre Versorgungsunternehmen für Strom, Gas, Wasser, Wärme, Telekom, Elektromobilität oder Ihrer Solaranlage? Ist Ihnen bewusst, wie viele Daten Ihre Versorger über Sie heute sammeln – und wie viele Daten sie morgen sammeln werden?
Dieser Blogbeitrag soll Ihnen aufzeigen, warum sich Ihre Versorgungsunternehmen von heute auf morgen zu zuverlässigen Big-Data Providern entwickeln müssen!
Neue Technologien aber auch neue regulatorische Bedingungen des Staates führen dazu, dass Versorgungsunternehmen wie auch Telekomunternehmen immer mehr Daten über Ihre Kunden sammeln und auch sammeln müssen. Weshalb werden mehr Daten verarbeitet und wem bringen diese Daten einen Nutzen? Was sind die Herausforderungen in Bezug auf den Datenschutz?
Am dem 1. Januar 2018 wurde das totalrevidierte Energiegesetz (EnG) basierend auf der Energiestrategie 2050 im Parlament verabschiedet. Der Zweck laut Art1 EnG ist:
- Die Sicherstellung einer wirtschaftlichen und umweltverträglichen Bereitstellung und Verteilung der Energie;
- die sparsame effiziente Energienutzung;
- den Übergang hin zu einer Energieversorgung, die stärker auf der Nutzung von erneuerbarer Energien, insbesondere einheimischer erneuerbarer Energien, gründet.
Diese rechtliche Grundlage hat zur Folge, dass die Versorgungsunternehmen wesentlich mehr Messdaten als heute verarbeiten müssen.
- Bis vor Kurzem wurde Ihr Energiezähler zuhause zweimal pro Jahr abgelesen
- Mit dem neuen Energiegesetz verlangt der Staat für Smart-Metering einen Zähler, der alle 15 Minuten den Verbrauch misst und einmal pro Stunde automatisch diese 4 Messwerte an das Versorgungsunternehmen übermittelt (also 35’040 Messungen pro Jahr)
- Mit dem Einbau eines Energie-Managers, welcher die Energieflüsse aller Verbraucher (Heizung, Elektro-Auto, etc.) und Erzeuger (Solaranlage) in Ihrem Haus im Sekundentakt misst und über intelligente Cloud-Systeme des Versorgungsunternehmens optimiert und steuert, kommen noch mehr Daten zusammen (Millionen Datensätze pro Jahr).
Nur mit diesen Daten sind Versorgungsunternehmen zukünftig in der Lage, die Forderungen des Energiegesetzes zu erfüllen und die Energieflüsse in ihren Netzen zu steuern und optimieren.
Was bedeutet dies nun für das Versorgungsunternehmen?
Die Versorgungsunternehmen werden zu grossen Datenverarbeitern und müssen sich nun vermehrt Gedanken über IT-Aspekte wie Cyber-Security, Information-Security und eben auch Datenschutz machen.
Datenschutzaspekte für das Versorgungsunternehmen
Versorgungsunternehmen werden zu Datenverarbeitungs-Zentralen und für sie gilt das gesamte Spektrum des Datenschutzgesetztes. Folgende Themen sind aber im Hinblick auf das neue Datenschutzgesetz (neues DSG) besonders interessant:
- Pseudonymisierung von Daten
Der Zähler ist eine Nummer und die dazugehörigen Messwerte somit pseudonymisierte Daten. Dh. solange keine weiteren Datenquellen hinzugezogen werden, um den Zähler einer spezifischen Person zuzuordnen, gilt der Zähler und die Messdaten als pseudonymisiert. Dies spricht klar für eine getrennte Datenhaltung – Personendaten, Zählerdaten, Messdaten!
- Profiling wird auf den pseudonymisierten Daten ausgeführt und ist somit nicht kritisch, solange diese nicht mit Personendaten verknüpft und in einem Portal publiziert werden. (Profiling ist das Aufzeichnen Ihres Konsumverhaltens. (nDSG Art. 3 f, Art 4 Abs. 6))
Weitere rechtliche Grundlagen und Randbedingungen sind im Stromversorgungs-Gesetz (StromVG) und der Stromversorgungs-Verordnung (StromVV) publiziert.
Was bedeutet das für Sie als Konsument?
Packen Sie Ihre Chance zusammen mit Ihren Versorgungsunternehmen durch Optimierung Ihres Energiehaushaltes einen massgeblichen Beitrag zur Energiepolitik 2050 beizutragen. Jeder Haushalt zählt! Bleiben Sie aber weiterhin kritisch in Bezug auf Ihre Daten und erkundigen Sie sich, was bei Ihnen zuhause installiert wird, beziehungsweise wie das entsprechende Versorgungsunternehmen mit Ihren Daten umgeht.
Weiterführende Links zum Thema
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Stefania Crameri – Rechtliche Grundlagen für intelligente Mess-, Steuer und Regelsysteme