eMedikation – eine Frage der Interoperabilität im Gesundheitswesen

Die Interoperabilität entpuppt sich als das grösste Hindernis für die Digitalisierung im Gesundheitswesen. Das momentane Konstrukt des elektronischen Patientendossiers ermöglicht keinen dynamischen Datenaustausch interhalb der verschiedenen Akteure des Gesundheitswesens. Was ist, was kommt und wann es möglich wird.

Von den Schwachstellen, welche die Pandemie in den letzten zwei Jahren uns aufgezeigt hat, sind die Lücken im Bereich der Digitalisierung am grössten. Das Schweizer Gesundheitswesen hinkt im internationalen Vergleich hinterher.

Nach mehr als zehnjährige Vorbereitung ist die Einführung des Elektronische Patientendossiers (EPD) angelaufen. Die Nutzungsmöglichkeiten werden dabei durch die strengen Datenschutz Sicherheitsvorlagen stark eingeschränkt. Das EPD ähnelt mehr eine sichere Dokumenten Ablage als ein Instrument zur Erarbeitung von hochqualitative und nachhaltige Lösungen für die Patientinnen und den Patienten wie zum Beispiel das eMedikation. Es bedarf tiefgründige Anpassungen um ein dynamischer Datenaustausch zwischen den unterschiedlichen Leistungserbringer und die Leistungsempfänger zu ermöglichen. Dabei formiert sich ein Markt für Mehrwertservices teilweise ausserhalb des regulierten Bereiches des EPDs – die sogenannten EPD-nahen Anwendungen. Immer mehr B2B Plattformen versuchen die Lücke, welche mit der Zweckbindung des EPDs entstanden ist, zu schliessen. Analog zum europäischen Datenschutzgesetz verankert das revidierten Datenschutzgesetz das Recht auf Datenportabilität. Weitere rechtliche Abklärungen sind notwendig, um zu eruieren ob dieses Recht als ausreichende Grundlage für die Einforderung der Interoperabilität von Daten im Gesundheitswesen verwendet werden kann.

Denn die Interoperabilität im Datenaustausch entpuppt sich als eine der grössten Herausforderungen in der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Die Verbesserung der technischen und semantischen Interoperabilität sollte darauf zielen, dass Daten im Behandlungspfad nur einmal erhoben und dann elektronisch weiterverarbeitet werden. Eine Harmonisierung der Datenerfassung und Bearbeitung wie auch die Standardisierung der Daten ermöglicht allen, die Vorteile der digitalen Datenbearbeitung voll zu nutzen.

eHealth Suisse empfehlt in ihrem Bericht von April 2021: « der Schaffung einer nationalen Governance-Organisation, die mit einem klaren Auftrag und ausreichender Finanzierung ausgestattet, die Umsetzung von Interoperabilitätsstandards verbindlich fördert, führt und kontrolliert. » Diese Organisation soll für alle Beteiligten Services wie zum Beispiel Verzeichnisse der Standards, Semantikvorgaben, Anwendungsfälle auf nationaler Ebene betreiben.

Dies alles ist noch Zukunftsmusik. Damit es überhaupt so weit kommen kann, muss an erster Stelle sichergestellt werden, dass das EPD von möglichst viele Patientinnen und Patienten wie auch Gesundheitspersonen verwendet wird. Die Verbreitung der EPD muss gefördert werden, Grundvoraussetzung dafür ist wiederum das Vorhandensein einer nachhaltig finanzierte und funktionierende EPD Infrastruktur. Auf nationale und kantonale Ebene sowie seitens der Stamm Gemeinschaften und die Berufsverbände wurden bereits Massnahmen getroffen oder geplant, um die Verbreitung zu unterstützen. Die Aufhebung der Freiwilligkeit für Gesundheitspersonen im ambulanten Bereich, die Durführung einer nationale Informationskampagne, die Festlegung von verbindlicher Austauschformate für den strukturierten Informationsaustausch, die Anbindung von mHealth-Anwendungen ans EPD, die Übernahme der Kosten für die elektronischen Identitäten, die Befähigung der Gesundheitsfachpersonen und –Einrichtungen in der Praxis zu erhöhen sind nur manche davon. Besonders die Erhöhung der Benutzerfreundlichkeit und der Funktionalität, welche speziell auf Interoperabilität ausgelegt sind, weist einen sehr grossen Hebeleffekt auf der Attraktivität der EPD. Nach mehr als zehnjährige Vorbereitung ist die Einführung des Elektronische Patientendossiers (EPD) angelaufen. Die Nutzungsmöglichkeiten werden dabei durch die strengen Datenschutz Sicherheitsvorlagen stark eingeschränkt. Das EPD ähnelt mehr eine sichere Dokumenten Ablage als ein Instrument zur Erarbeitung von hochqualitative und nachhaltige Lösungen für die Patientinnen und den Patienten. Es bedarf tiefgründige Anpassungen um ein dynamischer Datenaustausch zwischen den unterschiedlichen Leistungserbringer und die Leistungsempfänger zu ermöglichen. Dabei formiert sich ein Markt für Mehrwertservices teilweise ausserhalb des regulierten Bereiches des EPDs – die sogenannten EPD-nahen Anwendungen. Immer mehr B2B Plattformen versuchen die Lücke, welche mit der Zweckbindung des EPDs entstanden ist, zu schliessen. Analog zum europäischen Datenschutzgesetz verankert das revidierten Datenschutzgesetz das Recht auf Datenportabilität. Weitere rechtliche Abklärungen sind notwendig, um zu eruieren, ob dieses Recht als ausreichende Grundlage für die Einforderung der Interoperabilität von Daten im Gesundheitswesen verwendet werden kann.

Denn die Interoperabilität im Datenaustausch entpuppt sich als eine der grössten Herausforderungen in der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Die Verbesserung der technischen und semantischen Interoperabilität sollte darauf zielen, dass Daten im Behandlungspfad nur einmal erhoben und dann elektronisch weiterverarbeitet werden. Eine Harmonisierung der Datenerfassung und Bearbeitung wie auch die Standardisierung der Daten ermöglicht allen, die Vorteile der digitalen Datenbearbeitung voll zu nutzen.

eHealth Suisse empfehlt in ihrem Bericht von April 2021: « der Schaffung einer nationalen Governance-Organisation, die mit einem klaren Auftrag und ausreichender Finanzierung ausgestattet, die Umsetzung von Interoperabilitätsstandards verbindlich fördert, führt und kontrolliert. » Diese Organisation soll für alle Beteiligten Services wie zum Beispiel Verzeichnisse der Standards, Semantikvorgaben, Anwendungsfälle auf nationaler Ebene betreiben.

Dies alles ist noch Zukunftsmusik. Damit es überhaupt so weit kommen kann, muss an erster Stelle sichergestellt werden, dass das EPD von möglichst viele Patientinnen und Patienten wie auch Gesundheitspersonen verwendet wird. Die Verbreitung der EPD muss gefördert werden, Grundvoraussetzung dafür ist wiederum das Vorhandensein einer nachhaltig finanzierte und funktionierende EPD Infrastruktur. Auf nationale und kantonale Ebene sowie seitens der Stamm Gemeinschaften und die Berufsverbände wurden bereits Massnahmen getroffen oder geplant, um die Verbreitung zu unterstützen. Die Aufhebung der Freiwilligkeit für Gesundheitspersonen im ambulanten Bereich, die Durführung einer nationale Informationskampagne, die Festlegung von verbindlicher Austauschformate für den strukturierten Informationsaustausch, die Anbindung von mHealth-Anwendungen ans EPD, die Übernahme der Kosten für die elektronischen Identitäten, die Befähigung der Gesundheitsfachpersonen und –Einrichtungen in der Praxis zu erhöhen sind nur manche davon. Besonders die Erhöhung der Benutzerfreundlichkeit und der Funktionalität, welche speziell auf Interoperabilität ausgelegt sind, weist einen sehr grossen Hebeleffekt auf der Attraktivität der EPD.

 

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Ekaterina Jüttner

Geschäftsführerin bei der Medbase Apotheken AG

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