Dass Regulatoren kaum mit den technologischen Entwicklungen Schritt halten können, weiss man bereits. Folglich verhalten sich einige Marktteilnehmer gegenüber manchen Innovationen zögerlich oder lassen gleich die Hände davon. Das ist auch im Bereich Crypto Finance zu beobachten. Untätig sind die Regulatoren aber nicht. Worauf legen sie aktuell den Fokus?
Inzwischen beträgt die Marktkapitalisierung von Cryptowährungen rund 2.5 Billionen US Dollar (Stand Oktober 2021) und die Masse an tokenisierte Vermögenswerte wächst kontinuierlich an. Aus regulatorischer Sicht stellen sich bei diesen Vermögenswerten dieselben Fragen wie bei Vermögenswerten im herkömmlichen Sinne bezüglich Besteuerung, Verhinderung von kriminellen Handlungen, Wertstabilität, Investorenschutz und dergleichen. Diesen Fragen widmen sich nebst den nationalen und internationalen Regulierungsbehörden auch noch supranationale Gremien und Selbstregulierungsorganisationen.
In diesem Beitrag beleuchte ich die von der Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) kürzlich überarbeitete «Guidance for a risk-based approach for virtual assets (VA) and virtual asset service providers (VASP)» (Guidance).
Die Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF)
Die FATF ist eine unabhängige internationale Institution, die das Ziel verfolgt, Standards zur Bekämpfung von Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung, und Finanzierung von Massenvernichtungswaffen zu setzen. Darüber hinaus prüft die FATF die Einhaltung der vereinbarten Standards durch ihre mehr als 200 Mitgliedstaaten und Jurisdiktionen, die sich zur Einhaltung ebenjener Standards verpflichtet haben.
Die Guidance
2018 erliess die FATF mittels einer Guidance eine Reihe von Empfehlungen mit dem Ziel, VASPs denselben Massnahmen zu unterwerfen, die auch für Finanzinstitute gelten. Diese Massnahmen beinhalten Handlungsrichtlinien zur Anwendung eines risikobasierten Ansatzes bezüglich der Operationen von VASPs sowie deren Überwachung in Sachen Geldwäschereibekämpfung und Terrorismusfinanzierung; Lizenzierung und Registrierung; präventiven Kontrollmassnahmen und Grundsätze der Sorgfaltspflicht; Verdachtsmeldewesen und Einhaltung von Sanktionen; internationaler Kooperation von Regulierungs- und Ermittlungsbehörden.
Die Guidance wurde Ende Oktober 2021 mit Fokus auf die folgenden sechs Themen aktualisiert:
- Erläuterungen der Definitionen von VA und VASPs. Hierbei werden VASPs, die den Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrichtlinien unterstehen, sehr weit gefasst.
- Leitlinien zur Anwendung von FATF Standards auf Stablecoins.
- Zusätzliche Orientierungshilfen für Mitgliedstaaten hinsichtlich der Risken und verfügbaren Instrumenten zur Bewältigung von Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiken im Zusammenhang mit Peer-to-Peer Transaktionen.
- Aktualisierte Richtlinien zur Lizenzierung und Registrierung von VASPs.
- Zusätzliche Empfehlungen für den öffentlichen und privaten Sektor in Bezug auf die Implementierung der «Travel Rule», wonach bei VA Transaktionen, die grösser als 1000 US Dollar oder EURO sind, unter anderem die Daten von Auftraggeber und Begünstigten einzuholen, aufzubewahren und mitzusenden sind;
- Prinzipien zum Informationsaustausch und Zusammenarbeit zwischen VASPs Aufsichtsbehörden.
Wie weiter?
Die FATF Empfehlungen werden nun von den einzelnen Mitgliedstaaten analysiert und höchstwahrscheinlich mit einem «national finishing» angereichert in lokales Recht überführt. Die Regulierung und Überwachung im Crypto Finance Bereich wird stetig zunehmen und damit einhergehend die nötigen Investitionen in Risikosteuerungs- und Compliance-Mechanismen. Der Dialog zwischen Marktteilnehmer und Regulatoren ist zentral, um die richtige Balance zwischen Regulierung und Innovation zu finden.