Um den Einsatz der Distributed Ledger Technology und u.a. die Abbildung von Wertrechten auf verteilten dezentralen Systemen zum Beispiel in der Blockchain zu ermöglichen wurden in der Schweiz die Gesetze entsprechend angepasst. Damit ist die Schweiz in diesem Gebiet eine Vorreiterin.
Konkret wurden die Änderungen unter dem Titel «Bundesgesetz zur Anpassung des Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register» verabschiedet.
Einen guten Überblick über die Anpassungen gibt die Verordnung des Bundesrats zu den am 25. September 2020 einstimmig vom Parlament verabschiedeten Gesetzen. Ein erster Teil der Gesetzesänderungen wurde per 1. Februar 2021 in Kraft gesetzt insbesondere die Artikel, welche die Einführung von Registrierwertrechten ermöglichen.
Zusammenfassend wurden folgende Anpassungen vorgenommen (Auszug):
Im Obligationenrecht (OR)
Schaffung der Möglichkeit einer elektronischen Registrierung von qualifizierten Wertrechten und damit Ermöglichen einer sicheren rechtlichen Basis für den Wertpapierhandel. Zusätzlich wurden im Bucheffektengesetz die entsprechenden Anpassungen nachvollzogen.
Im Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)
Regelung der Aussonderung kryptobasierter Vermögenswerte im Fall eines Konkurses aus der Konkursmasse. Weiter wurde das Bankengesetz (BankG) auf die Anpassungen im SchKG abgestimmt. Erweiterung des BankG für die Unterstellung bankähnlicher Geschäftsmodelle bei der Sammelverwahrung kryptobasierter Vermögenswerten unter die Aufsicht der FINMA.
Im Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfragG)
Schaffung einer neuen Bewilligungskategorie für DLZ Handelssysteme, diese können Dienstleistungen für die Bereiche Handel, Verwahrung, Abwicklung und Abrechnung anbieten. Zur Wahrung der Integrität des Finanzstandort Schweiz wurden die bewilligungspflichtigen DLT-Handelssysteme dem Geldwäschereigesetz (GwG) unterstellt.
Im Finanzinstitutsgesetz (FINIG)
Neu ist es möglich, eine Bewilligung als Wertpapierhaus einzuholen, spezifisch für den Betrieb eines organisierten Handelssystems. Zudem wurden Änderungen in weitere Finanzmarkterlassen notwendig u.a. im Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG).
Funktionsweise DLT
Unter Distributed Ledger Technologie versteht man einen Aufbau einer digitalen Kette, die zum Beispiel Transaktionen speichern kann. Die Integrität des Inhalts ist jederzeit einfach mittels Vergleich des Wertes der Hashfunktion überprüfbar. DLT Systeme sind dezentral aufgebaut, dass heisst es braucht keine zentrale Instanz sondern die Teilnehmer im Netz entscheiden durch Validierung im verteilten System, dass ein entsprechende Transaktion gültig ist. Bitcoin ist ein Beispiel eines DLT .
Einige Anwendungsmöglichkeiten von DLT dank den neuen Gesetzen mit der entsprechenden Rechtssicherheit
- Dezentrales Abbilden jeglicher Form von Registern, Verzeichnissen (Grundbuch, Handelsregister, Aktienbuch, etc.)
- Aufbau dezentraler Datenbanken (Austausch von Daten in der Medizin zwischen Ärzten, Spitälern, Diagnose Centern, etc.)
- Kombination von IoT und DLT (Zum Beispiel in der Logistik)
- Tokenisierung verschiedenster Anlagen (Immobilien. Kunst, Wein, etc.)
- Betrieb von DLT Börsen verschiedener Grössen mit entsprechenden Auflagen und Aufsicht durch die FINMA
Weitere Anwendungsbeispiele von DLT im ECO Beitrag von SRF vom 29. Mätz 2021,
Mathias Imbach: Der Mann, der den Finanzplatz revolutionieren will:
Ein Blick in die Zukunft
Wir dürfen gespannt sein, wie und ob sich die Schweizer Firmen dank der fortschrittlichen Gesetzgebung als DLT Anbieterinnen etablieren und behaupten können. Es liegt an unseren Unternehmer/-innen diese Chance zu nutzen und mit kreativen Ideen und Innovation entsprechende Anwendungen zu professionalisieren, kommerzialisieren und zu multiplizieren. Das Potential ist gross und die Voraussetzungen sind hervorragend, es ist angerichtet !