«Ich habe nichts zu verbergen» oder «mir egal was Google über mich weiss» sind Sätze, die jeder schon mal gehört hat, wenn es um das Thema Datenschutz geht. Ich meine: Datenschutz geht jeden etwas an, im Privaten sowie im geschäftlichen Umfeld.
Wie sieht es aktuell aus?
Persönliche Daten geben wir tagtäglich immer wieder bekannt: ein Profil erstellen im Internet, Bankkonto eröffnen, Rechnungen online bezahlen, Flug buchen usw. Dabei handelt es sich meistens nicht nur um den eigenen Namen, sondern unter anderem oft auch um die genaue Wohnadresse, Kreditkartendetails, Beziehungsnetz und Konsumprofile. Niemand möchte, dass diese Daten über sich in die falschen Hände gelangen. Wir vertrauen dem Anbieter der Applikation und gehen davon aus, dass er die Massnahmen zum Schutz der persönlichen Daten getroffen hat.
Wir werden immer digitaler, immer mehr Informationen landen im Netz. Vieles wird nur noch online abgewickelt. Und jeder ist froh, wenn er zu Hause oder im Büro nicht mehr Ordnerweise Papier horten muss, sondern alles digitalisiert an einem Ort hat, auf den man auch noch von überall her zugreifen kann. Schöne Idee und wie praktisch, aber genau da lauern diverse Gefahren.
Wie erreicht man nun den notwendigen Schutz, damit wir online und offline nicht in unserer Persönlichkeit verletzt werden?
Gesetzliche Regelung
Der Datenschutz bezweckt den Schutz der Persönlichkeit und die Grundrechte von Personen, über die Daten bearbeitet werden. Die Wichtigkeit dafür zeigt das schweizerische Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) und hat gesetzlich folgende Grundsätze definiert (Art. 4 DSG):
- Personendaten dürfen nur rechtmässig bearbeitet werden.
- Ihre Bearbeitung hat nach Treu und Glauben zu erfolgen und muss verhältnismässig sein.
- Personendaten dürfen nur zu dem Zweck bearbeitet werden, der bei der Beschaffung angegeben wurde, aus den Umständen ersichtlich oder gesetzlich vorgesehen ist.
- Die Beschaffung von Personendaten und insbesondere der Zweck ihrer Bearbeitung müssen für die betroffene Person erkennbar sein.
- Ist für die Bearbeitung von Personendaten die Einwilligung der betroffenen Person erforderlich, so ist diese Einwilligung erst gültig, wenn sie nach angemessener Information freiwillig erfolgt. Bei der Bearbeitung von besonders schützenswerten Personendaten oder Persönlichkeitsprofilen muss die Einwilligung zudem ausdrücklich erfolgen.
Unter dem Begriff «Personendaten» versteht man alle Angaben, mit denen auf eine bestimmte oder eine bestimmbare Person Bezug besteht.
Was kann ich tun?
Nun denkt sich wahrscheinlich der eine oder andere; schön und gut, gibt es gesetzliche Grundlagen zum Datenschutz – aber was kann ich selber tun, damit ich meine Daten schütze?
- Nutze die Zwei-Faktor-Authentifikation.
- Sichere dein WLAN und Router zu Hause ab.
- Nutze für jedes Profil, Applikation oder Gerät ein eigenes sicheres Passwort.
- Bei Anmeldeformularen nur die Felder ausfüllen, die auch zwingend erforderlich sind.
- Überprüfe die Einstellungen bei deinen sozialen Profilen
Bei Bekanntgabe von Personendaten gilt immer: weniger ist mehr.
Fazit
Jeder Mensch hat Geheimnisse und Informationen die privat sind und will, dass die privat bleiben. Man will selbst Herrscher seiner Daten sein und jederzeit selbst entscheiden können, was damit passiert. Der Datenschutz ist wichtig, damit jeder von uns vor Missbrauch geschützt ist.
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