Während die erste Welle der Covid-19 Pandemie über den Globus schwappte, hat sich gezeigt, dass der elektronische Datenaustausch zwischen den Spitälern, Kantonen und dem Bund mangelhaft ist. Wir erinnern uns nur zu gut an die nationale Panik durch eine Falschmeldung des Bundesamts für Gesundheit (BAG) über den vermeintlichen Tod eines unter 30-jährigen Covid-19-Patienten im Kanton Bern. Kann das elektronische Patientendossier (EPD) hier Abhilfe schaffen?
Inmitten von Shutdowns und Chaos gewann das Speichern, Verwalten und Teilen digitaler Echtzeit-Informationen laufend an Bedeutung. Digitale Informationsspeicherung ist die Zukunft. Aber genauso wichtig, wie das digitale Speichern von Gesundheitsinformationen, ist der Zugang und das Freigeben eben jener Informationen, sei es für mich als Patient*in selbst, Mitarbeitende am Spitalbett, Zuweiser*innen, Hausärzt*innen oder sonstige Spezialist*innen.
„Mit dem elektronischen Patientendossier sollen die Qualität der medizinischen Behandlung erhöht, und die Behandlungsprozesse verbessert werden. Ebenfalls soll die Einführung des EPDs zu einer Steigerung der Effizienz des Gesundheitssystems führen und Doppelspurigkeit von Diagnosen und Behandlungen vermindern. Patientinnen und Patienten sollen zusätzlich in Ihrer Gesundheitskompetenz gefördert werden. (Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier).”
Gerade in der jetzigen COVID-Pandemie, wo Forderung nach einem schweizweiten elektronischen Impfausweis immer lauter werden, zeigt sich, dass das EPD längst überfällig ist.
Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG)
Um mit der Digitalisierung im Gesundheitswesen schrittzuhalten, hat der Bund per „Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG)“ die Einführung eines elektronischen Patientendossiers (EPD) beschlossen. Der EPD-Start für die breite Bevölkerung erfolgt schrittweise nach initialen Verzögerungen und ist neu ab dem zweiten Quartal 2021 geplant.
Übrigens: Das schweizweit erste elektronische Patientendossier wurde von Gesundheitsdirektor Jean-Pierre Gallati am Kantonsspital Baden am 11.12.2020 eröffnet.
Was wird in meinem EPD gespeichert?
Das EPD umfasst meine komplette Patientengeschichte und enthält eine Sammlung der wichtigsten medizinischen Daten wie beispielsweise Allergien, Krankheiten, Behandlungen, Röntgenbefunde, Impfausweis, Medikationen, Austrittsberichte und mehr.
Wer hat alles darauf Zugriff?
Ich als Patient*in kann von all meinen vernetzten Geräten jederzeit und überall darauf zugreifen – ob von Zuhause, Unterwegs und sogar aus dem Ausland. Der Zugriff auf meine wichtigsten Gesundheitsdaten in meinem EPD unterliegt dabei ausschliesslich meiner Kontrolle. Ich als Patient*in entscheide selbst, mit wem ich mein persönliches, digitales Patientendossier teilen möchte. Beispielsweise kann ich meiner/meinem Hausärzt*in, meiner/meinem Physiotherapeut*in, einer Vertrauensperson oder einer Apotheke Zugriff auf meine Daten oder Teile davon gewähren. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass sowohl Arbeitgeber*innen als auch Krankenversicherungen keinen Zugriff darauf haben. Da die Hoheit über die medizinischen Daten bei mir als Patient*in liegt, ist auch das Eröffnen eines EPD (vorerst) freiwillig.
Digitale klinische Dokumentation
Schweizer Spitäler müssen von veralteten, Leistungserbringer*innen zentrierten Strukturen zu neueren Businessmodellen wechseln welche, orientiert an digitale Ökosysteme, die Patientin und den Patienten ins Zentrum stellen. Es braucht integrative Lösungen mit digitalen, vernetzten Klinikinformationssystemen. Nur so kann das Potential des EPD künftig optimal genutzt werden. Veraltete Businessstrukturen und Geschäftsmodelle verlangsamen und behindern die digitale Transformation. Viele Hausärzte*innen führen ihre Patientendossiers noch handschriftlich und legen diese in altertümlichen, metallenen Aktenschränken ab. Auch in der Bevölkerung ist das digitale Speichern von persönlichen Daten ein kontrovers diskutiertes, emotionales Thema und Widerstand ist vorprogrammiert.
EPD (Stamm-)- Gemeinschaften
Das elektronische Patientendossier wird durch den Zusammenschluss einzelner autonomer Projekte, sogenannten Stammgemeinschaften oder EPD-Gemeinschaften, angeboten und verwaltet. Diese Stammgemeinschaften vernetzen sich durch einen technisch-organisatorischen Verbund auf nationaler Ebene.
Information für die Bevölkerung
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