Wir sind uns einig: Unternehmen, welche dem Schutz unserer persönlichen Daten zu wenig Beachtung schenken, müssen gemahnt, verwarnt oder gar bestraft werden. Doch wie sorgsam behandle ich eigentlich die Daten anderer in meinem täglichen Umgang damit. Und noch wichtiger: welches ist mein Beitrag, meine eigenen Daten zu schützen?
Die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt seit dem 25. Mai 2018 für alle Mitgliedstaaten der EU, doch auch in der Schweiz sind ihre Auswirkungen spürbar. Unternehmen, welche insbesondere Kundenbeziehungen in die EU unterhalten, müssen sich der Verordnung und ihrer Konsequenzen bewusst sein. Und auch in der Schweiz ist der Datenschutz durch das Bundesgesetz vom 19. Juni 1992 geregelt und wird durch die Datenschutzbeauftragen auf Bundes- und kantonaler Ebene überwacht. Viele grössere Unternehmen haben eine für den Datenschutz verantwortliche Stelle etabliert. Doch Datenschutz beginnt nicht erst ab einer gewissen Grösse des Unternehmens und vor allem: Datenschutz beginnt bei jedem Einzelnen – bei dir und mir.
Der verlassene Schreibtisch
Eine (nicht immer) fiktive Situation im Büro: Du bearbeitest gerade eine Liste mit Kundendaten, welche tatsächlich nicht allen Kolleginnen und Kollegen in der Firma zugänglich sind. Rasch eine ausgedruckte Liste mit dem Marker überarbeitet oder die digitale Form der Liste auf dem Monitor angezeigt, überfällt dich das Verlangen nach einem Becher Kaffee. Du machst dich auf den Weg zum Kaffeeautomaten, doch versetzt du deinen Monitor zuvor in den Lockmodus? Oder beschützt du die ausgedruckte Liste auf deinem Schreibtisch vor unerlaubten Blicken? Der Aufwand dafür ist gering, zumal dies wohl auch deine Erwartung an jenen Sachbearbeiter ist, welcher eine Liste mit deinem Namen bearbeitet…
Gravierender wird die Situation, wenn sich zwei Personen im ÖV hörbar über die Zahlungsmoral ihrer Kunden unterhalten und dabei durchaus ebenfalls hörbar auch Namen erwähnen. Doch bevor wir den Stab über diesen beiden Zugpassagieren brechen, stellen wir uns wohl besser die Frage: haben wir vielleicht nicht auch schon in geselliger Runde eine Anekdote aus unserem Alltag zum Besten gegeben und diese mit mehr persönlichen Details zu den Beteiligten ausgeschmückt, als dies nötig gewesen wäre?
Verschwiegenheit fordern ist nicht das Mittel, sie zu erlangen. (Johann Wolfgang von Goethe)
Schütze ich meine eigenen Daten?
Natürlich ist es praktisch, auf der Zeitachse des Kartendienstes eines Software-Giganten schnell nachschauen zu können, in welchem gemütlichen Biergarten wir uns im Sommer des vorletzten Jahres aufgehalten aber dessen Namen wir vergessen haben. Aber ist es diese Bequemlichkeit wert, anderen und vor allem uns Unbekannten die Möglichkeit zu geben, unsere gesamte Ferienreise nachzuvollziehen? Oder noch schlimmer: ein Profil zu erstellen, zu welchen Zeiten wir uns zu Hause aufhalten und in welchen Geschäften wir für gewöhnlich unsere Einkäufe tätigen?
Facebook, Instagram, weitere Social Media-Tools und Instant-Familienwebsites: Wie gross muss die Versuchung für frischgebackene Eltern sein, das Heranwachsen ihrer Kinder über diese Kanäle festzuhalten und zu teilen? Und das leidige Einkleben von Schnappschüssen ins Familienalbum entfällt – ist ja alles dauerhaft in der Cloud verfügbar! Später werden diese Eindrücke dann durch die Töchter und Söhne selbst ergänzt durch mehr oder weniger schmeichelhafte Zeitzeugnisse. Doch fehlt unserer Generation wirklich so viel, wenn der erste Rausch nicht in allen Facetten im Bild festgehalten und im Web auffindbar ist? Oder hiess das Familienalbum aus früherer Zeit eben so, weil es für die Familie und nicht für Aussenstehende bestimmt war? Doch bevor wir uns über den mangelnden Schutz unserer Daten durch Dritte beklagen, nehmen wir uns folgendes zu Herzen: tragen wir selbst genug Sorge zu unseren persönlichen Daten und jenen unserer Liebsten.