Grundsätzlich braucht es für die Vorführung von Filmen eine Bewilligung des Rechteinhabenden, unabhängig davon, ob dafür Eintritt verlangt wird oder nicht. Für die Lehre und den Unterricht macht das Schweizerische Urheberrecht eine Ausnahme: hier dürfen Filme ohne Bewilligung im Rahmen eines Moduls vorgeführt werden.
Das gemeinsame Anschauen eines Films innerhalb eines Moduls ist also problemlos möglich. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Unterricht vor Ort oder digital stattfindet. Es können Filme gezeigt werden, die via Streamingdienst online zur Verfügung stehen oder Filme, die als DVD vorhanden sind.
Online-Filme, die via Streamingdienste angeboten werden, können auch im asynchronen Unterricht zum Einsatz kommen. Der Bereitstellung per Link z.B. auf Ilias steht rechtlich nichts im Wege.
Problematisch ist es, wenn DVD-Filme online bereitgestellt werden sollen. Filme auf DVD, die im Handel erhältlich sind, dürfen immer nur in Ausschnitten gespeichert und online zugänglich gemacht werden. Ganze Filme auf Ilias zu speichern ist illegal. Das Recht, Filme im Unterricht zu zeigen, bezieht sich auf eine Klasse bzw. ein Modul, nicht aber auf die orts- und zeitunabhängige Verfügbarmachung z.B. auf Ilias.
Wir empfehlen deshalb
- für den Unterricht vor Ort: sowohl DVDs als auch Filme von Streamingdiensten
- für das synchrone Distance Learning: sowohl DVDs als auch Filme von
Streamingdiensten - für das asynchrone Distance Learning: Filme aus dem vielfältigen Streamingdienstangebot
Die Bibliotheken bemühen sich, laufend weitere hochschultaugliche Streamingdienste in ihr Angebot aufzunehmen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen an Ihre HSLU-Bibliothek.
Hilfreiche Links
https://ccdigitallaw.ch/index.php/german
https://www.suissimage.ch/news/news-aktuell