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Lehrmaterialien und Urheberrecht: einfach und komplex

Die digitale Landschaft hat die Art und Weise, wie wir Inhalte erstellen und teilen, grundlegend verändert. Digitale Werke wie Bücher, Bilder oder Videos können einfach kopiert, geteilt und in vielfältiger Weise kombiniert werden. Oft bilden diese Werke die Grundlage für die Erstellung neuer Inhalte oder bereichern Lernmaterialien. Das Urheberrecht stellt jedoch eine Hürde dar.

Es begrenzt den Zugang zu diesen Werken und verbietet ihre Verwendung oder Neu-Kombination, es sei denn, man hat eine entsprechende Erlaubnis. Das Urheberrecht schützt die Werke der Kreativen und legt fest, wer diese Werke kopieren oder mit anderen teilen darf. Dieser Schutz bleibt in der Regel nach dem Tod des Urhebers bestehen, je nach Land 50 bis 70 Jahre. Nach Ablauf dieser urheberrechtlichen Schutzfrist gehen die Werke in die Public Domain über, d.h. sie stehen zur freien Verwendung zur Verfügung. Das ist eine lange Zeit, bis Werke verwendet werden können, insbesondere in der digitalen Praxis.

Das Titelbild ist beispielsweise ein Werk von Francis Picabia, einem französischen Maler und Vertreter des Kubismus, der im Jahr 1953 verstorben ist. Die Schutzfrist für seine Werke ist letztes Jahr abgelaufen und nun sind sie in die Public Domain übergegangen, was bedeutet, dass sie jetzt frei verwendet werden können. Wer wissen möchte, welche weiteren Werke am 1. Januar 2024 durch Zeitablauf gemeinfrei geworden sind, findet hier die Liste der Werke in der Public Domain.

So lange müssen wir aber im Bildungsumfeld nicht warten. Denn das Schweizer Urheberrecht erlaubt die Verwendung und Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke für schulische Zwecke, solange die Nutzung in geschlossenen Bildungsumgebungen stattfindet, die nur Lehrenden und Studierenden zugänglich sind. Dazu gehören sowohl physische Klassenräume als auch passwortgeschützte virtuelle Lernplattformen wie z. B. ILIAS. Allerdings ist diese Ausnahmeregelung nicht ganz eindeutig und führt bei Lehrenden immer wieder zu Fragen: Was darf ich? Genau hier setzte das unter der Initiative „Digitale Agenda 2030“ geförderte gemeinsame Projekt „Rechtssicherheit mit Lehrmaterialien“ (intern)  der HSLU-Bibliotheken, der Zentral- und Hochschulbibliothek (ZHB) und des ZLLFs an, mit dem Ziel, die Rechtssicherheit im Umgang mit Lehrmaterialien zu stärken. Im Projekt wurden die häufigsten rechtlichen Fragen zum Umgang mit Lehrmaterialien gesammelt und als FAQ im Werkzeugkasten der HSLU-Bibliotheken bereitgestellt. Weitere typische Fälle wurden während zwei Workshops mit Rechtsexpertinnen aufgegriffen und beantwortet, Einblick gibt folgender Blogbeitrag.

Wenn Materialien vermehrt öffentlich im Internet publiziert und geteilt werden, ist ein Umdenken in Bezug auf urheberrechtliche Praktiken notwendig. In Zukunft sollten Projekte vermehrt gemeinfreie Werke und offene Lizenzen thematisieren. Creative Commons Lizenzen sind im Bereich wissenschaftlichen Publizieren und offener Bildung weit verbreitet. Sie stehen in gewisser Weise symbolisch für den offenen Wissensaustausch und Kollaboration. Creative Commons Lizenzen bauen auf dem bestehenden Urheberrecht auf und bieten Instrumente, um die Nutzung zu regeln. Kreative können ihre Werke unter einer Creative Commons Lizenzen stellen und bestimmen, unter welchen Bedingungen ihre Werke genutzt werden dürfen, dabei behalten sie stets das Autorenrecht an ihrem Werk. Für Nutzende ist die Anwendung von CC-lizenzierten Werken praktisch. Sie erhalten klare Informationen, wie sie diese Werke nutzen dürfen, ohne eine Einwilligung bei dem/der Urheber:in einholen zu müssen. Creative Commons Lizenzen vereinfachen die rechtssichere Nutzung von Werken, indem sie klare Richtlinien bieten und gleichzeitig die Urheberrechte der Kreativen wahren. Sie fördern den offenen Austausch von Wissen und sind ein wertvolles Instrument in der Bildung.


Bleiben Sie im Thema mit dem Workshop „Materialien rechtssicher nutzen“:
Mini-Einführung ins Urheberrecht und praktische Anwendungsfälle aus dem Bibliotheksalltag mit Andrea Lohri (Fachreferentin JUS ZHB) und Carmen Zimmermann (Rechtskonsulentin HSLU)

Wann:             Mittwoch, 24. April 2024, 14:00-17:00
Ort:                 HSLU R&S Werftestrasse 4, Raum 024 Annemarie von Matt
Der Workshop ist kostenlos für Mitarbeitende der Zentral- und Hochschulbibliothek Luzern.

Kontakt: Annika Henrizi, Fachreferentin Soziologie, ZHB Luzern


Quellen:

 

Titelbild: Francis Picabia , Public domain, via Wikimedia Commons

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