Supervision

Supervision in der Ausbildung stellt eine Verbindung her zwischen den an der Hochschule vermittelten Theorien und Methoden und der Persönlichkeit der Studierenden, bezogen auf das berufliche Handeln innerhalb einer Praxisorganisation. Sie dient der Reflexion von in der Arbeit auftauchenden Fragestellungen, ihrer Analyse und der gemeinsamen Suche nach Lösungen. In diesem Sinne ist sie eine effiziente und ganzheitliche Art des Lernens und soll die Studierenden bei der Entwicklung einer beruflichen Handlungskompetenz und Identität als Sozialarbeiter*innen , Soziokulturelle Animator*innen und Sozialpädagogen*innen unterstützen. Ausserdem bietet die Supervision während der Anfangsphase der Berufsausübung einen Rahmen der Sicherheit und Akzeptanz.

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Für Vollzeit- und Teilzeitstudierende: Während dem Praktikum finden insgesamt 27 Stunden Supervision statt (eine Kick-off-Veranstaltung inklusive Kontraktsitzung und acht Sitzungen à drei Stunden).

Für berufsbegleitend Studierende: Während der angeleiteten Praxisausbildung finden insgesamt 32.5 Stunden Supervision statt (Kick-off-Veranstaltung inklusive Kontraktsitzung und zwölf Sitzungen à zweieinhalb Stunden).