Angeleitete Praxisausbildung BB

Mit dem Bestehen des Aufnahmeverfahrens reserviert die Hochschule Luzern – Soziale Arbeit einen Studienplatz. Damit die Ausbildung berufsbegleitend begonnen werden kann, müssen die Studierenden den Nachweis erbringen, dass sie bei Studienbeginn einen von der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit anerkannten Arbeitsplatz haben. Die Studierenden befinden sich dann während der gesamten Ausbildungszeit (vier Jahre) in einer festen Anstellung in einer Praxisorganisation der Soziokulturellen Animation, der Sozialpädagogik oder der  Sozialarbeit. Ihr Anstellungsgrad während dem Semester beträgt mindestens 40 und maximal 60 Prozent. Berufsbegleitend studieren heisst auch, dass die theoriebezogene Ausbildung an der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit ständig mit reflektierten Erfahrungen oder Projekten in der eigenen Berufspraxis verknüpft wird. An der Ausbildung sind deshalb sowohl die Hochschule Luzern – Soziale Arbeit als auch die Praxis beteiligt.

Die angeleitete Praxisausbildung erfolgt am Arbeitsplatz der Studierenden und dauert vom zweiten bis und mit sechstem Ausbildungssemester. Innerhalb dieser Zeit gibt es zwei Qualifikationsphasen (A&B). Die angeleitete Praxisausbildung wird fachlich durch eine von der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit organisierte Ausbildungssupervision, durch Intervisionen und durch Methodikmodule unterstützt sowie durch Fachpersonen in der Praxis, durch so genannte Praxisausbildner*innen, angeleitet und qualifiziert. Die Hochschule Luzern – Soziale Arbeit teilt zudem allen Studierenden ein*e Dozent*in *als Mentor*in zu, der*die sowohl für die Praxisorganisation als auch für die Studierenden als Ansprechperson zur Verfügung steht.