Praxisausbildende

Anforderungen / Voraussetzungen
Praxisausbildner*innen sind Fachpersonen aus dem gewählten Fachbereich (Sozialarbeit, Soziokultur oder Sozialpädagogik). Sie arbeiten in der Regel in der Praxisorganisation und übernehmen für die Dauer des Praktikums/der angeleiteten Praxisausbildung zusätzlich eine Ausbildungs- und Beurteilungsfunktion.
Praxisausbildner*innen verfügen über folgende Qualifikationen:

  • Diplom einer Ausbildung in Sozialer Arbeit auf Tertiärstufe (Höhere Fachschule oder Fachhochschule)
  • Mindestens zwei Jahre Berufspraxis im entsprechenden Berufsfeld nach der Diplomierung
  • Anstellung von mindestens 50 Prozent
  • Methodisch-didaktische Zusatzqualifikation als Praxisausbildner*in

 

Andrea Widmer-89®Ingo Hoehn

 

Fachkurs Praxisausbildung
Das Fachhochschulprofil der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren sieht vor, dass Praxisausbildende sich aufgrund einer entsprechenden methodisch-didaktischen Weiterbildung für ihre Aufgabe legitimieren müssen. Die Hochschule Luzern – Soziale Arbeit versteht das gemeinsame Ausbilden von angehenden Berufsleuten als integralen Bestandteil der Zusammenarbeit mit der Praxis. Deshalb bietet sie den Fachkurs Praxisausbildung an. Für Praxisausbildende, die eine*n Studierende*n der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit anleiten, ist der Besuch des Kurses kostenlos.

Auskünfte zum Fachkurs Praxisausbildung geben Ihnen gerne Julia Arnold und Sandra Schmid (Verantwortliche Fachkurs Praxisausbildung).

Äquivalenzanerkennung als Praxisausbildner*in
Sie können einen Antrag für eine Äquivalenz-Anerkennung als Praxisausbildner*in stellen, sofern Sie eine analoge Weiterbildung vorweisen können. Legen Sie dazu der Modulanmeldung für das Praktikum oder die angeleitete Praxisausbildung (berufsbegleitend) das «Datenerhebungsblatt für neue Praxisausbildner*innen» inklusive Kopien bei.

Externe Praxisausbildende
Wenn in der Praxisorganisation keine Fachperson zur Verfügung steht im Hinblick auf die Praxisausbildung, welche die Anerkennungskriterien erfüllt, oder wenn bei interner Besetzung grössere Rollenkonflikte zu erwarten sind, ist für die Funktion als Praxisausbildner*in eine externe Fachperson zu bestimmen. Im Merkblatt externe Praxisausbildende sind alle Informationen vorhanden.