Plagiatssoftware im Test – Rot heisst nicht immer Plagiat
Stand-Up vom 13. März 2025 mit Hannes Spichiger, Moderation, Florian Wamser
Plagiatssoftware: Risiko der Fehlalarme
Hannes Spichiger, Dozent Digitale Forensik, startet seinen Input mit einer Warnung: „Die Resultate aus Plagiatssoftware weisen ohne Anfangsverdacht eine sehr hohen ‚False Positive‘ Rate auf“. Sprich, die automatische Prüfung aller schriftliche Arbeiten, ist nicht sinnvoll, weil sie viele Arbeiten zu Unrecht in den Verdacht des Fehlverhaltens rücken würde.
Was – oder ab wann ist etwas ein Plagiat?
Beginnen wir mit der Grundlage: Ein Plagiat stellt eine Verletzung des Urheberrechts dar. Konkret gilt als Plagiat, wenn ein „fremdes Werk als eigenes eingereicht wird“ (Vollplagiat – siehe Merkblatt unten). Das scheint erst einmal eine klare Sache zu sein. Schaut man näher hin, zeigt sich jedoch, dass es schwierig ist, eine eindeutige Grenze zu ziehen, ab wann ein Text als Plagiat gilt. Im Hochschulkontext dient das Merkblatt Wissenschaftlichen Fehlverhalten als Leitlinien für den Umgang mit Plagiaten. Hier wird betont, dass auch als Plagiat zählt, wenn Textstellen kopiert und direkt im eigenen Text eingesetzt werden ohne Quellenangaben (Copy & Paste-Plagiate).

Wir halten in der Diskussion fest, dass es vor allem darum geht, dass Dozierende Studierende unterstützen und ihnen helfen, ihre wissenschaftliche Arbeitsweise kontinuierlich zu verbessern.
Die Plagiatssoftware entsprich keinem Automatismus, der auf Knopfdruck ein endgültiges Urteil liefert.
Wie gehen wir also mit den Berichten der Plagiatssoftware um?
Grundsätzlich liefert die Plagiatssoftware eine Prozentzahl, die den Verdachtsgrad anzeigt. Bis zu fünf Prozent gelten als „ok“. Zwischen fünf und zehn Prozent wird bereits als kritisch eingeordnet. Doch es gilt, dass alles, was rot markiert ist, eine genauere Überprüfung erfordert. Jetzt sind also die Dozierenden gefragt. Denn eine Markierung von 30 Prozent bedeutet nicht automatisch, dass es sich um ein Plagiat handelt. Das wäre ja auch zu einfach. Oft wertet die Software korrekt zitierte Quellen fälschlicherweise als problematisch. In solchen Fällen müssen wir als Dozierende hingehen und die Software manuell korrigieren und fälschlicherweise rot-markierten Stellen müssen rausstreichen. Auch kann es sein, dass Teilsätze, die einfach häufig vorkommen als Plagiat eingestuft sind. Auch diese sollten aus der Berechnung herausgenommen werden.
Verdachtsfälle – wie Vorgehen?
Falls es in einer schriftlichen Arbeit Hinweise auf ein Plagiat gibt, ist eine offene Kommunikation mit den Studierenden entscheidend. Tatsächlich sieht der Eskalationsweg der HSLU I vor, dass die Betreuenden bei Verdachtsfall einen Termin mit der Modulverantwortung vereinbaren. Die Verfasserin muss zwingend schriftlich über den Verdacht informiert werden. Auch dieser Schritt wird mit der Modulverantwortung koordiniert.
In Verdachtsfällen wird geprüft, ob es sich um ein bewusstes oder unbewusstes Fehlverhalten handelt und ob es kürzere Stellen oder mehrere längere, zusammenhängende Stellen oder ganze Abschnitte betrifft. Danach informiert die Modulverantwortung den/die Verfasser*in über das Ausmass des Plagiarismus (die Skala reicht von ‚leichter Fall‘ bis ’schwerster Fall‘). Die betroffene Person kann in einem gemeinsamen Termin Stellung nehmen.
Andere Baustellen
An der HSLU I stellt die Nutzung von KI-generierten Texten kein grundsätzliches Problem dar. Entscheidend ist jedoch, dass deren Einsatz transparent gemacht wird. Es muss klar ersichtlich sein, an welchen Stellen und zu welchem Zweck KI verwendet wurde – etwa, wenn Schlussfolgerungen mithilfe von KI generiert oder Texte automatisiert gekürzt wurden.
Eine andere Herausforderung ist das „Outsourcing“ von Semesterarbeiten: Auch das kommt vor, dass Studierende sich ihre Arbeiten einfach einkaufen. Das ist wiederum ein ganz eigenes Thema, welches Dozierende beschäftigt.
Link zum zur Videoaufnahme des Stand-Up Meetings