Informationen während der angeleiteten Praxisausbildung

Qualifizierung der angeleiteten Praxisausbildung
Die angeleitete Praxisausbildung ist qualifizierend und promotionsrelevant. Während der Ausbildungszeit in der Praxis finden zwei Qualifikationen statt, und zwar am Ende jeder Qualifikationsphase (die Phasen dauern jeweils ca. 15 Monate). Zu jeder Qualifikationsphase gehörenden formativen und summativen Beurteilungen, um das Modul zu bestehen, müssen die Lernkontrollen erfüllt sowie die Beurteilung (Sozialarbeit, Soziokultur, Sozialpädagogik) bestanden werden. Im Leitfaden zur Qualifizierung der angeleiteten Praxisausbildung (Download Formular Praxislernziele) finden Sie alle Informationen zu den Lernkontrollen.

• Beurteilungsbogen Sozialarbeit Qualiphase A / Qualiphase B
• Beurteilungsbogen Soziokultur Qualiphase AQualiphase B
• Beurteilungsbogen Sozialpädagogik Qualiphase A / Qualiphase B

Beurteilungsraster ab FS25 (Studierende Beginn Studium HS24)
• Beurteilungsraster Sozialarbeit Qualiphase A / Qualiphase B
• Beurteilungsraster Soziokultur Qualiphase A / Qualiphase B
• Beurteilungsraster Sozialpädagogik Qualiphase A / Qualiphase B

Supervision
Während der angeleiteten Praxisausbildung finden insgesamt 32.5 Stunden Supervision statt (eine Kick-off-Veranstaltung inklusive Kontraktsitzung und zwölf Sitzungen à zweieinhalb Stunden).

Richtlinien für die Supervision
Einverständniserklärung Supervision