Bewerbungstipps und -coaching
Der Careers Service der HSLU ist die Schnittstelle zwischen Hochschule und der Arbeitswelt. Dort werden Sie beim Bewerben unterstützt.
Vertrauliche Beratung vor der Praxisausbildung
Studierende haben die Möglichkeit, bereits vor Beginn der Praxisausbildung ein vertrauliches Beratungsangebot in Anspruch zu nehmen. Wenn Sie vermuten, dass Ihr Nachteilsausgleich auch im Praktikum oder in der angeleiteten Praxisausbildung relevant sein könnte – oder wenn Sie diesbezüglich unsicher sind –, steht Ihnen die verantwortliche Person für Praxisausbildung Ihrer Studienrichtung für ein vertrauliches Gespräch zur Verfügung. Melden Sie sich dazu bitte direkt bei der jeweiligen Ansprechperson Ihrer Studienrichtung.
Praxismarkt
Anerkannte Praxisorganisationen erhalten die Möglichkeit, ihre Praktikumsstellen für Vollzeit- und Teilzeitstudierende einfach und kostenlos online auf dem Stellenmarkt der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit zu publizieren.
Anmeldung
Das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular für das Sommerpraktikum reichen Sie bitte bis spätestens 15.04., für das Winterpraktikum bis spätestens 15.11., bei Julia Arnold (email hidden; JavaScript is required) ein. Falls nötig, senden Sie uns auch das „Datenerhebungsblatt für Praxisausbildner:innen“.
• Anmeldeformular Sozialarbeit und Sozialpädagogik
• Anmeldeformular Soziokultur
• Modulreglement 100/200/250 Praktikum
• Factsheet Praktikum Hochschule Luzern – Soziale Arbeit
Anstellungspraktikum
Studierende, welche bereits während des Studiums mindestens 6 Monate am zukünftigen Praktikumsort in der Sozialen Arbeit tätig waren, aber nicht berufsbegleitend studieren, können auf ein schriftliches Gesuch hin das Praktikum am bisherigen Arbeitsort absolvieren.
Dies ist insofern möglich, wenn Tätigkeiten in der gewählten Studienrichtung (Sozialarbeit, Soziokultur oder Sozialpädagogik) ein- und ausgeübt werden und die Rahmenbedingungen innerhalb der möglichen Praxisorganisation ein der Ausbildungssituation angepasstes Lernklima ermöglichen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Anerkennung einer Praxisorganisation
Die Hochschule Luzern – Soziale Arbeit anerkennt öffentlich- und privatrechtlich organisierte und finanzierte Praxisorganisationen der Sozialen Arbeit, welche Aufgaben in einem für die Soziokulturelle Animation, für die Sozialpädagogik bzw. für die Sozialarbeit relevanten Tätigkeitsbereich anbieten und ausreichende Lernmöglichkeiten für ein:e Mitarbeiter:in in Ausbildung gewährleisten können. Informationen dazu finden Sie hier.
Lohnempfehlung für Praktikant:innen
Die Hochschule empfiehlt als Richtlinie die Entlohnung gemäss der Besoldungstabelle für Praktikantinnen/Praktikanten des Kantons Luzern.
• Lohnempfehlung für Praktikant:innen
